Medieninformation der Staatsanwaltschaft Chemnitz

14.01.2019, 15:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Enge Zusammenarbeit zwischen Stadt, Polizeidirektion und Staatsanwaltschaft Chemnitz bei jugendlichen und heranwachsenden Intensiv- und Schwellentätern vereinbart

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz, die Präsidentin der Polizeidirektion Chemnitz und der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Chemnitz haben heute eine Vereinbarung über die Durchführung von einzelfallbezogenen Fallkonferenzen zu jugendlichen und heranwachsenden Intensiv- und Schwellentätern (Täter, die eine baldige Erfassung als Intensivtäter erwarten lassen) unterzeichnet.

Bei dieser Tätergruppe handelt es sich um Personen, die bereits mehrfach durch Straftaten aufgefallen sind oder Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne geeignete Reaktionen weitere Straftaten drohen.

Ziel dieser Vereinbarung ist neben der Gefahrenabwehr zum Schutz der Bevölkerung insbesondere eine schnelle Reaktion auf strafrechtlich relevantes Verhalten, die Unterbrechung bzw. Verhinderung einer krimiellen Karriere, die frühzeitige Einwirkung bei Fehlentwicklungen und die Entwicklung von Perspektiven für den Täter.

Hierzu werden Vertreter der Jugendgerichtshilfe sowie die zuständigen Jugendsachbearbeiter der Polizeidirektion Chemnitz und der Staatsanwaltschaft Chemnitz in kurzfristig einberufenen, einzelfallbezogenen Fallkonferenzen das weitere Vorgehen absprechen und die geeigenten Interventions- und Hilfemaßnahmen vereinbaren.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Chemnitz

Pressesprecherin Ingrid Burghart
Telefon: +49 371 453 4341
Telefax: +49 371 453 4901
E-Mail: Ingrid.Burghart@stac.justiz.sachsen.de

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