Neufassung der Richtlinie Familienförderung

27.12.2018, 11:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Förderung von Familienfreizeit erhöht sich und Antragsverfahren für Unterstützung der Kinderwunschbehandlungen wird gebündelt

Am 1. Januar 2019 tritt das Landesprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung und Stärkung der sächsischen Familien in Kraft. Es löst die bisherige Förderrichtlinie ab.

Ziel ist weiterhin die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung. Der Freistaat Sachsen wird dafür in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 insgesamt über 5,9 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Die bisherige Förderung von Familienfreizeit und -erholung wird erhöht. „Ich freue mich, dass sächsische Familien künftig deutlich höhere Zuwendungen für einen gemeinsamen Familienaufenthalt von bis zu vierzehn Tagen im Jahr erhalten können. So können wir einen Beitrag zur Förderung des Familienzusammenhalts leisten“, teilte Sozialministerin Barbara Klepsch mit.

Der Zuschuss wird von 7,50 auf 9 Euro pro Tag erhöht. Das entspricht einer Steigerung von 20 Prozent. Damit profitieren sowohl Familien, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - erhalten, als auch einkommensschwache erwerbstätige Familien und insbesondere Alleinerziehende von dieser Förderung.

Neu geregelt wird das Antragsverfahren zur Förderung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung. „Die Förderung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung werden wir fortführen. Kinderwunschbehandlungen sind mit erheblichen Kosten verbunden. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Wunsch nach einem eigenen Kind nicht an finanziellen Hürden scheitert“, so die Sozialministerin.

Die bisherige Trennung der Ausreichung von Landes- und Bundesförderung wird aufgehoben. Anträge für die Landes- und Bundesförderung sind beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu stellen. Die neuen Antragsformulare können ab sofort beim Kommunalen Sozialverband Sachsen, Fachbereich 3, Reichsstraße 3 in 09112 Chemnitz oder über assrepro@ksv-sachsen.de angefordert werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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