Sachsens Landkreise und Kreisfreie Städte erhalten vom Freistaat mehr Geld für Flüchtlingsunterbringung

16.12.2018, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Innenminister: „Deutliche Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale und rückwirkende Nachzahlung entlasten unsere Kommunen“

HINWEIS: Wiederholung von Samstag, 15. Dezember 2018.

Sachsens Landkreise und Kreisfreie Städte erhalten noch in diesem Jahr für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vom Freistaat mehr Geld. So ist noch bis Ende dieses Jahres eine rückwirkende Ausgleichszahlung für 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt 18,4 Millionen Euro vorgesehen. Die dafür notwendige Eilausfertigung der Änderungen im Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) wurde bereits veranlasst und soll noch vor Weihnachten in Kraft treten. Das neue Gesetz hatte der Sächsische Landtag in seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 beschlossen.

Konkret erhalten die Landkreise und Kreisfreien Städte rückwirkend 7,7 Millionen Euro für 2017 und 10,7 Millionen Euro für 2018. Ab dem kommenden Jahr steigt die Kostenpauschale pro untergebrachten Asylbewerber in Sachsen zudem nochmals von derzeit knapp 10.000 Euro auf dann über 12.500 Euro pro Jahr.

Innenminister Prof. Roland Wöller: „Sachsens Kommunen tragen eine Hauptlast bei der Unterbringung, Versorgung und Integration der Asylbewerber und Flüchtlinge. Die deutliche Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale um über 25 Prozent und die rückwirkende Nachzahlung zeigt, dass sich der Freistaat seiner Verantwortung bei dieser Aufgabe bewusst ist und die kommunale Ebene weiterhin umfangreich unterstützt.“

Diese Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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