Rekordhaushalt für Wissenschaft und Kunst: Erstmals mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr

12.12.2018, 18:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dr. Eva-Maria Stange: „Mit diesem Haushalt entwickeln wir die hohe Qualität von Hochschule, Forschung und Kultur gezielt weiter“

„Dieser Rekordhaushalt mit erstmals mehr als 2 Milliarden Euro jährlich für Wissenschaft und Kunst demonstriert den Politikwechsel. Die Zeit des Kürzens und des Stellenabbaus ist vorbei. Wir können wieder gestalten und damit einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes leisten. Wir packen die wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge bei der Ausbildung von Lehrkräften, Juristen, Ärzten und Pflegekräften verstärkt an. Was mich besonders freut, ist, dass wir mit diesem Haushalt den kulturellen Reichtum des Landes nicht nur bewahren werden, sondern qualitativ weiterentwickeln. Besonders wichtig war uns, dass wir in allen Bereichen die Rahmenbedingungen für gute Beschäftigungsverhältnisse und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wachsenden Großstädten und den ländlichen Regionen verbessern können. Keiner darf kulturell abgehängt werden, nur weil er in einer Kleinstadt oder Gemeinde wohnt“, erklärt Wissenschafts- und Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange zum Doppelhaushalt 2019/2020, der vom Sächsischen Landtag verabschiedet wurde.

Der Doppelhaushalt sieht für Finanzierung und Förderung von Wissenschaft und Kunst im Freistaat Sachsen erneut steigende Mittel vor. Im Jahr 2019 beträgt der Etat des SMWK mit rund 2,11 Milliarden Euro erstmals über zwei Milliarden Euro. Für 2020 werden es sogar rund 2,14 Milliarden Euro sein. Das ist im Vergleich zu 2018 im Haushaltsjahr 2019 eine Steigerung von rund 112 Millionen Euro bzw. 5,6 Prozent und für 2020 rund 145 Millionen bzw. 7,2 Prozent.

  • Hochschulen

Rund 72 Prozent des Einzelplanes für Wissenschaft und Kunst - bzw. in absoluten Zahlen über 1,5 Milliarden Euro pro Jahr - kommen dem Hochschulbereich zugute. Wissenschaftsministerin Dr. Stange betont: „Mit der Hochschulentwicklungsplanung 2025 und der Zuschussvereinbarung gelang es uns bereits, eine Trendwende einzuleiten und den Stellenabbau an den Hochschulen zu beenden. Mit dem nun beschlossenen Haushalt gehen wir einen Schritt weiter, richten erstmals seit langem wieder neue Stellen ein und werten durch Stellenhebungen und Entfristungen bestehende Beschäftigungsverhältnisse auf.“

Die Zuschussvereinbarung 2017 bis 2024 garantiert eine stabile Ausstattung von 9034 Vollzeitstellen und sichert deren Finanzierung über einen bundesweit einmalig langen Zeitraum. Insgesamt belaufen sich die Zuschüsse an die Hochschulen nach dieser Vereinbarung auf rund 694 Millionen Euro in 2019 und auf rund 707 Millionen Euro in 2020; das sind 14 bzw. 27 Millionen Euro mehr gegenüber 2018. Die in den letzten Jahren erzielte Verdopplung der Kapazitäten in der Lehramtsausbildung wird weiter finanziert. Zudem stehen pro Jahr 114 Millionen Euro aus Hochschulpaktmitteln des Bundes und den freigewordenen BAföG-Mitteln für die Hochschulen zur Verfügung. Sachsen nutzt die Entlastung des Bundes bei der Finanzierung des BAföG konsequent und vollumfänglich für die bessere Ausstattung der Hochschulen. Sie decken wichtige Investitionen für Großgeräte und Erstausstattungen, die Modernisierung der digitalen Infrastruktur, die finanzielle Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse sowie inklusive Maßnahmen. Aber auch die personelle Ausstattung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften – Fachhochschulen wird daraus mit 3,5 Millionen Euro unterstützt.

Zur Sicherung der Lehramtsausbildung an der TU Chemnitz werden 29 Stellen entfristet und damit verstetigt. Verstetigt werden auch 7 bisher befristete Stellen für die Juristische Fakultät in Leipzig, um den weiteren Ausbau der Juristenausbildung zu sichern.

Die Universitätsmedizin in Sachsen steht auf hohem wissenschaftlichem Niveau. Für den laufenden Bedarf und wichtige Anschaffungen an den medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika in Leipzig und Dresden sind im kommenden Jahr 159 Millionen Euro und im Jahr darauf 163 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 10 und über 13 Prozent im nächsten und übernächsten Jahr mehr als 2018. Damit wird auch der Investitionsbedarf der beiden Universitätsklinika– neben den großen Bauinvestitionen - mit jeweils 12 Millionen Euro pro Jahr sowie der beiden Medizinischen Fakultäten mit 2,5 Millionen Euro pro Jahr und Standort unterstützt. Das bedeutet seit 2015 eine Verdopplung der Investitionsmittel.

Für die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), die Berufsakademie Sachsen, die Studentenwerke und die Evangelische Hochschule Sachsen (EHS) sind 77,4 Millionen Euro im nächsten und 81,2 Millionen Euro im Jahr 2020 vorgesehen; das sind 7 bzw. reichlich 10 Millionen Euro mehr gegenüber 2018. Damit können unter anderem die Bezüge der 129 Professoren der Berufsakademie angehoben werden, um die Attraktivität der Professur an dieser für Sachsen wichtigen tertiären Einrichtung zu steigern. Aber auch der akademischen Ausbildung von Pflegekräften an der EHS kann so Rechnung getragen werden.

„Die Studentenwerke sind als solidarische Einrichtung für das Leben und Wohnen der Studierenden unersetzlich. Ich begrüße daher die erhöhten Investitionszuschüsse für die Studentenwerke. Mit deren Erhöhung auf 5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2019 und auf 7 Millionen Euro im Jahr 2020 kann der Investitionsstau in den Mensen weiter abgebaut werden. In dieser Regierungszeit ist es seit 2015 gelungen die Zuschüsse von 5,6 Millionen Euro auf je 11 Millionen Euro in 2019 und 2020 zu erhöhen. Das ist auch eine Wertschätzung für die Arbeit der Studentenwerke“, erklärt die Ministerin.

  • Forschung

Forschung, die einerseits auf internationalem Niveau Spitzenleistungen hervorbringt, wie andererseits für Klein- und Mittelständige Unternehmen in der Region Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bringt, ist für Sachsen von herausragender Bedeutung. Mit 318 Millionen Euro im Jahr 2019 und 324 Millionen Euro im Jahr 2020 kann die Forschung im Freistaat gefördert werden. Das sind rund 10 bzw. 12 Prozent mehr als 2018. Damit können in den kommenden zwei Jahren wichtige Forschungsvorhaben begonnen und beendet werden. Wichtige Fraunhofer-Vorhaben werden aus- bzw. aufgebaut. Außerdem ist es gelungen, die erstmals im letzten Doppelhaushalt zur Stärkung der europäischen Vernetzung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen eingestellten Mittel auf höherem Niveau zu verstetigen. Dafür stehen im kommenden Jahr 2,7 Millionen Euro und in 2020 4,3 Millionen Euro zur Verfügung. In Verbindung mit der Beratungsstelle ZEUSS des SMWK werden Hochschulen und Forschungseinrichtungen immer besser auf den Wettbewerb um europäische Forschungsmittel aufgestellt.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange unterstreicht: „Forschung und Innovation an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind mitentscheidend für den heutigen und den künftigen Wohlstand im Land. Mit einem Aufwuchs von über 10 Prozent im neuen Doppelhaushalt kann das Netz exzellenter Forschungseinrichtungen noch dichter geknüpft und gestärkt werden. Insbesondere der Transfer wird weiter gestärkt. Und dank des Landtages stehen für die Landesforschungsförderung reichlich 15 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Das ist gemessen an den Vorjahren absolute Spitze und ermöglicht auch die Förderung mehrjähriger Projekte unter anderem in der Biotechnologie, in den Geisteswissenschaften und an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.“

  • Digitalisierung

„Ein besonderer Schwerpunkt ist für uns themenübergreifend für Forschung, Hochschulen und auch Kultur die Anwendung der Digitalisierung. Wir unterstützen Forschung, Transfer und akademische Ausbildung auf den Gebieten der Informatik und der Anwendung der Digitalisierung. Wir unterstützen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kultureinrichtungen, um die Chancen der bevorstehenden technologischen Revolution zu nutzen und mitzugestalten“, unterstreicht die Ministerin.

Unterstützt werden sowohl komplexe Forschungsvorhaben wie die neu bewilligten und die bereits bestehenden Exzellenzcluster der TU Dresden und der TU Chemnitz. Zudem wird mit dem „Smart Systems Hub - Enabling Internet of Things“ in Dresden ein führendes Kompetenz- und Innovationszentrum zur Industrie-Digitalisierung entstehen. Die Mittel für Planung und Bau des Lehmannzentrum II (32 Millionen Euro), das Bestandteil der Exzellenzbewerbung der TU Dresden war, sind im Haushalt eingestellt. In Leipzig unterstützt das SMWK unter anderem das Projekt „Digitale Wertschöpfung“ (7,5 Millionen Euro). An der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) wird eine Fakultät für Digitale Transformation mit 17 Stiftungsprofessuren, finanziert durch die Deutsche Telekom AG, aufgebaut. Dazu passend hat der Landtag die zusätzliche Schaffung von zwei Professuren für angewandte Digitalisierung beschlossen. Diese Maßnahmen werden in den kommenden Jahren die weitere Gestaltung des vom Bund anerkannten digitalen HUB in Dresden und Leipzig stärken.

Für die Kulturstaatsbetriebe sind insgesamt acht zusätzliche Projekt-Stellen vor allem für die neuen Aufgaben im Zuge der Anwendung digitaler Möglichkeiten veranschlagt.

  • Bauvorhaben

Neben der personellen Ausstattung ist die bauliche und infrastrukturelle Entwicklung von Hochschulen, Forschungs- und Kultureinrichtungen für die Leistungsfähigkeit enorm wichtig. Mit dem Doppeletat lassen sich wichtige Bauvorhaben für Forschung und Hochschulen fortsetzen und neue beginnen. Fortgeführt werden unter anderem der Neubau des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig (33,9 Millionen Euro), die Sanierung des Beyer-Baus der TU Dresden (50,7 Millionen Euro), die Sanierung der Unibibliothek der TU Chemnitz (52 Millionen Euro), der Bau des Zentrums für Hochtemperaturforschung der TU Bergakademie Freiberg (31,3 Millionen Euro), das Hochtechnologiezentrum der Westsächsischen Hochschule Zwickau (31,6 Millionen Euro) sowie der Neubau der Staatlichen Studienakademie Plauen (19,8 Millionen Euro).

Neu begonnen werden die Sanierung der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig (26,9 Millionen Euro), der Bau von Lehrgebäuden an der HTW Dresden (60,9 Millionen Euro), die Sanierung des Geutebrück-Baus der HTWK Leipzig (27,3 Millionen Euro) und der Bibliotheksneubau der Hochschule Mittweida (15,9 Millionen Euro). Begonnen wird auch der Ausbau des Blockhauses Dresden für das Archiv der Avantgarden der Staatlichen Kunstsammlungen (20 Millionen Euro).

„Diese Großprojekte zeigen erstens, dass der Freistaat Sachsen weiter auf hohem Niveau investiert und zweitens, dass wir auch in diesem Bereich nicht nur die großen Zentren im Blick haben, sondern alle Standorte der Hochschulen und der Berufsakademie. Wir brauchen die Leuchttürme mit internationaler Ausstrahlung und exzellenter Forschung ebenso wie die Einrichtungen in allen Regionen Sachsens“, betont Staatsministerin Dr. Stange.

  • Kultur

Statt derzeit 217 Millionen Euro sind in den kommenden beiden Jahren Ausgaben von je rund 245 Millionen Euro für die Förderung der Kultur eingestellt. Damit wird der Freistaat Sachsen seine im Bundesvergleich hohe Kulturförderung weiter ausbauen können und wichtige neue kulturpolitische Impulse setzen können. Mit den Steigerungen in den kommenden zwei Jahren wird der Kulturhaushalt Sachsens im Vergleich zu 2014 um mehr als 22 Prozent ansteigen.

„Mit diesem erneut steigenden Etat schaffen wir nicht nur Beständigkeit in der Kulturförderung sondern setzen wichtige kulturpolitische Impulse auch für Neues und für die Schaffung gleichwertiger kultureller Möglichkeiten auch im ländlichen Raum. Das betrifft vor allem die Stärkung der Kulturellen Bildung, die Unterstützung von Mobilitätsprojekten, die die Teilhabe aller an Kunst und Kultur organisieren, und die Stärkung unserer weltweit berühmten Staatsbetriebe. Kunst und Kultur wirken persönlichkeitsstärkend, aufklärerisch und haben eine wichtige Bindefunktion in unserer Gesellschaft“, kommentiert Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange den gestiegenen Kulturetat.

Kern der erneut steigenden Mittel für die Förderung von Kunst und Kultur ist der Aufwuchs des Sächsischen Kulturraumgesetzes um 10 Millionen Euro pro Jahr bis 2022. Seit 2014 wurden die Kulturraummittel stetig angehoben. Insgesamt werden es bis 2020 jährlich 18 Millionen Euro zusätzlich sein. Nachdem die Mittel mit den letzten beiden Doppelhaushalten bereits auf 94,7 Millionen angehoben wurden, werden sie für die kommenden vier Jahre auf 104,7 Millionen Euro erhöht. Jährlich sieben Millionen Euro sind als Strukturmittel für die bessere Bezahlung der Beschäftigten von kommunalen Theatern und Orchestern vorgesehen. Darüber hinaus wird die zusätzliche Förderung von Investitionen für kommunale Einrichtungen von jährlich drei Millionen Euro auch 2019 und 2020 wieder zur Verfügung stehen. Der Freistaat beteiligt sich seit mehreren Jahren über diese zusätzlichen Kulturraummitteln an der Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in den Kommunen. Auch dies ist ein Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen im Land.

Auch die international bedeutsamen großen Kultureinrichtungen, auf die die Menschen in Sachsen zu Recht stolz sind, wie die Sächsischen Staatstheater einschließlich der Semperoper und der weltberühmten Staatskapelle, die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, des Sächsische Museum für Archäologie Chemnitz und die Deutsche Zentralbücherei für Blinde Leipzig werden im kommenden Haushalt mehr Mittel zur Verfügung haben.

Die Zuschüsse für die allgemeine Kunst- und Kulturförderung steigen von jetzt neun Millionen Euro um je etwa 3,8 Million Euro in den nächsten beiden Jahren. Die Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der kulturellen Bildung erhöhen sich deutlich. Damit sollen vor allem die Netzwerkstellen Kulturelle Bildung in den Kulturräumen strukturell gestärkt werden. Für ihre Arbeit stehen jährlich 450.000 Euro statt bisher ca. 240.000 Euro zur Verfügung. Kontinuierlich finanziert bleiben die großen landesweiten Projekte (KOST – Kooperation Schule und Theater in Sachsen, Buchsommer Sachsen) sowie die Förderung von Projekten zur Stärkung der Mobilität von Angeboten der Kulturellen Bildung im ländlichen Raum mit 300.000 Euro. Zukünftig werden auch Kindertagesstätten in die Mobilitätsprojekte einbezogen. Kulturelle Bildung für die Jüngsten bleibt damit nicht auf die Großstädte beschränkt. Die Musikschulen erhalten aus dem Landeshaushalt mit 6,7 Millionen Euro ein Plus von 700.000 Euro pro Jahr, so viele Zuschüsse wie noch nie. Zudem werden besonders für das kulturelle Niveau des ländlichen Raums wichtige Vereine und Verbände neu in die institutionelle Kunst- und Kulturförderung aufgenommen.

Museen erhalten zusätzliche Mittel für Investitionen. Ein Schwerpunkt liegt dabei in diesem Doppelhaushalt in der Lausitz/Ostsachsen. So ist für das Sächsische Industriemuseum eine zusätzliche Zuwendung von 300.000 Euro für die bauliche Umgestaltung der Energiefabrik Knappenrode vorgesehen. Das Schlesische Museum Görlitz soll für Ersatz- und Neuinvestitionen rund 300.000 Euro pro Jahr erhalten. Zudem sind 50 Millionen Euro für den Neubau des Museum für Naturkunde Görlitz der Senckenberg-Gesellschaft eingeplant.

Sachsen hat zahlreiche Ort besonderer Geschichte des Gedenkens an die Verbrechen des 20. Jahrhunderts. Ihre politische Bedeutung ist ungebrochen und mit der Novellierung des Gedenkstättengesetzes 2012 wurde die Errichtung neuer Gedenkstätten wie das frühe KZ Sachsenburg oder die Euthanasiegedenkstätte Großschweidnitz vorgezeichnet, die in den nächsten beiden Jahren auf den Weg gebracht werden kann. Die Mittel für die Stiftung Sächsische Gedenkstätten werden gegenüber dem Jahr 2018 um rund 500.000 Euro und vier zusätzliche Stellen erhöht. Hiermit kann der Stellenplan der Stiftung an die seit der Novelle des Gedenkstättenstiftungsgesetztes im Jahre 2012 gewachsenen Aufgaben angepasst.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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