Dr. Eva-Maria Stange: Hochschulen bekommen ausreichenden Spielraum zur Studienplatzvergabe in den medizinischen Studiengängen

06.12.2018, 15:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsministerin begrüßt Einigung in der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat heute über die Studienplatzvergabe in den medizinischen Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Tiermedizin) beraten und die im Juni dieses Jahres verabschiedeten Eckpunkte im Detail ausverhandelt. Nach dem Beschluss der Wissenschaftsminister der Bundesländer werden - nach Abzug einer Vorabquote* - 30 Prozent der Studienplätze nach dem Abiturnotendurchschnitt, 60 Prozent nach Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und 10 Prozent nach einer zusätzlichen, das heißt schulnotenunabhängigen, Eignungsquote vergeben. Damit wird den Abiturbesten ein größeres Gewicht beigemessen. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Erstsemester erhöht sich von 20 auf 30 Prozent. 10 Prozent der Studienanfänger kommen über einen besonderen Eignungstest zum Medizinstudium. Eine Wartezeit fällt künftig weg. Der Anteil der von den Hochschulen selbst ausgewählten Studienanfänger bleibt mit 60 Prozent gleich. Kriterien wie Berufsausbildung und -tätigkeit dürfen von den Hochschulen sowohl in dieser 60-Prozent-Quote als auch in der neuen 10-Prozent-Quote als Auswahlkriterium verwendet werden.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange erklärt dazu: „Mit der heutigen Entscheidung ist die Grundlage für einen verfassungskonformen und chancengerechteren Zugang zu medizinischen Studiengängen gelegt. Ich begrüße, dass Auswahlkriterien wie spezifische Tests oder erworbene Erfahrungen gestärkt werden, denn die Hochschulen brauchen einen ausreichenden Spielraum bei der Studierendenauswahl.“ Für die begehrten Studienplätze werde weiter die Abiturnote eine entscheidende Rolle spielen. „Es ist richtig, dass länderspezifische Unterschiede bei den Abiturnoten nun ausgeglichen werden sollen. Dieser mathematische Ausgleich der Unterschiede sollte aber nur eine kurze Übergangslösung sein und nur so lange Gültigkeit haben, bis das Abitur der Bundesländer vergleichbar ist – das ist dringend nötig“, so Ministerin Dr. Stange.

Das Zulassungsverfahren musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Im Ergebnis der Bund-Länder-Verhandlungen wird die in ihrer derzeit geltenden Ausprägung nicht verfassungskonforme Wartezeitregelung vollständig abgeschafft. Für die sogenannten Altwartenden wird es eine auf zwei Jahre laufende Übergangsregelung geben.

  • 30 Prozent der Studienplätze (nach Abzug der Vorabquoten*) werden an die Abiturbesten vergeben (bisher 20 Prozent). Bis zum Ausgleich länderspezifischer Unterschiede in den Abiturnoten durch die Kultusseite wird ein Prozentrangverfahren eingeführt.
  • Über das Auswahlverfahren der Hochschulen sollen wie bisher 60 Prozent der Plätze (nach Abzug der Vorabquoten*) vergeben werden. Hier zählt das Ergebnis des Abiturs (entsprechend dem Prozentrangverfahren) gemeinsam mit einem notenunabhängigen Kriterium, zum Beispiel einem Studieneignungstest. Für Medizin muss ein weiteres, nicht schulnotenbasiertes Kriterium zur Anwendung kommen, wie beispielsweise eine Ausbildung im medizinischen Bereich.
  • Zehn Prozent der Studienplätze sollen wesentlich über Studieneignungstests vergeben werden (nach Abzug der Vorabquoten*). Hier sollen die „Medizinertests" Anwendung finden, eine Chance unabhängig vom Abitur.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange betont: „Die heutige Entscheidung hat keinen Einfluss auf die Zahl der Studienplätze. Der Freistaat Sachsen bildet gemessen an der Bevölkerung und im Vergleich der Bundesländer überproportional viele Ärzte aus. Der viel beschriebene Ärztemangel ist ein strukturelles Problem, das derzeit nicht mit einer höheren Zahl der Studienplätze zu lösen ist. In den letzten Jahren hat sich das Verhältnis der Allgemeinmediziner und der Fachärzte zugunsten letzter deutlich verschoben. Zudem konstatieren wir eine geringe Bereitschaft junger Mediziner zur Eröffnung einer Praxis im ländlichen Raum. Diese Bereitschaft wäre mit verschiedenen Anreizen und gezielten Förderungen anzuregen.“

Hintergrund:
Die Kultusministerkonferenz hatte am 15. Juni 2018 die Eckpunkte eines zwischen den Ländern zu schließenden Staatsvertrags zur Studienplatzvergabe in den medizinischen Studiengängen verabschiedet. Das Verfahren wird in Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 reformiert.
Weitere Informationen: https://www.kmk.org/

Vorabquoten: Bevor die Studienplätze nach den Hauptquoten (Abitur, AdH und Studieneignungstest) vergeben werden, werden vorab einige besondere Bewerbergruppen in Höhe von insgesamt bis zu 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze zugelassen (Härtefälle, Sanitätsoffiziere der Bundeswehr, Internationale Bewerber, die nicht deutschen Bewerbern gleichgestellt sind, Zweitstudienbewerber).

Im Freistaat Sachsen sind im Hochschulentwicklungsplan 2025 für Humanmedizin 540 Plätze für Studienanfänger und für Zahnmedizin 120 Plätze für Studienanfänger jährlich festgelegt. Im Zulassungsverfahren Wintersemester 18/19 wurde die Vorabquote nicht ausgeschöpft (nur 71 Studienplätze über die Vorabquote vergeben, da nicht mehr Bewerber aus diesem Feld). Die ausgenutzte Vorabquote betrug daher nur 13 Prozent; mit den restlichen 7 Prozent wurde die Quote vergrößert, die über die Hochschulen vergeben werden (AdH).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang