Oederan erhält 1,36 Millionen Euro für städtebaulichen Denkmalschutz
28.11.2018, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Schneider: „Mittels Förderung historische Stadtkerne strukturell stärken“
Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider hat heute der Stadt Oederan einen Zuwendungsbescheid in Höhe 1.360.000 Euro überreicht. Mit dem Geld beteiligen sich der Freistaat Sachsen und der Bund an der denkmalgerechten Sanierung und Gestaltung der Oederaner Altstadt.
„Mit den finanziellen Mitteln aus dem Bund-Länder-Programm ‚Städtebaulicher Denkmalschutz‘ bekommen auch Städte und Gemeinden im ländlichen Raum die Möglichkeit, ihren historischen Stadtkern strukturell zu stärken, attraktiver zu gestalten und dabei historisch wertvolle Gebäude mittels Sanierung wieder dauerhaft zu nutzen“, sagte Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider
Mit den Mitteln werden verschiedene Einzelprojekte im Fördergebiet „Altstadtquartier Oederan“ bezuschusst, u. a.: Der Innenbereich des historischen Rathauses wird weiter saniert, alte Nebengelasse in der Altstadt werden zurückgebaut, der ehemalige Gasthof „Drei Schwanen“ wird rekonstruiert und das alte Heimatmuseum in der Pfarrgasse zu einer Gemeinbedarfseinrichtung umfunktioniert. Die Neugestaltung einzelner Straßen, Gassen und Plätze wird gefördert sowie die denkmalgerechte Sanierung privater Wohngebäude.
Die Stadt Oederan erhielt im Städtebaulichen Denkmalschutzprogramm bisher insgesamt rund 32,5 Millionen Euro Finanzhilfen von Bund und Land, davon für die aktuelle Gesamtmaßnahme „Altstadtquartier Oederan“ (2014 - 2016) rund 2,8 Mio. EUR und für die ältere Gesamtmaßnahme „Denkmalschutzgebiet Altstadt“ (1995 - 2013) rd. 29,7 Mio. EUR.
Mit dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ sollen in ihrer Struktur und Funktion bedrohte historisch wertvolle Altstadtbereiche erhalten und gesichert werden - insbesondere mittelalterliche Stadtkerne und Siedlungsbereiche mit denkmalwerter Bausubstanz und besonderer stadtbaugeschichtlicher Bedeutung. Privatinvestitionen können ebenso gefördert werden wie der Um- und Ausbau bestehender öffentlicher Einrichtungen oder deren Neuschaffung durch die Umnutzung von Altbauten. Ebenso die Erhaltung von Straßen und Plätzen von geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung.
Bund und Freistaat tragen jeweils 40 Prozent der förderfähigen Kosten, die Gemeinde 20 Prozent Eigenanteil. Im Städtebaulichen Denkmalschutzprogramm wurden in Sachsen 1991 – 2017 Finanzhilfen von rund 1,4 Milliarden Euro bewilligt. Mit dem Programmjahr 2018 kommen weitere 41,1 Millionen Euro hinzu.