Bundesrat dringt auf Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter in der DDR

19.10.2018, 12:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Schenk stellt Entschließungsantrag im Bundesrat vor - Bundesregierung soll bestehende Gerechtigkeitslücken schließen

Berlin (19. Oktober 2018) - Sachsens Staatskanzleichef Oliver Schenk hat im Bundesrat dafür geworben, bestehende Lücken bei der Wiedergutmachung von SED-Unrecht zu schließen.

Schenk sagte am Freitag in der Länderkammer in Berlin: „Mit den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und deren Nachbesserungen wurde in der Vergangenheit erlittenes Unrecht anerkannt und teilweise auch finanziell ausgeglichen. Allerdings sind auch 28 Jahre nach der Wiedervereinigung noch nicht alle Fragen geklärt. Ziel ist es daher, dass noch bestehende Gerechtigkeitslücken möglichst rasch geschlossen werden. Dies ist eine Frage des Respekts gegenüber den Opfern.“

Der Bundesrat beschloss dazu einstimmig eine entsprechende Resolution zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Die Bundesregierung wird in dem Entschließungsantrag aufgerufen, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu prüfen.

Berücksichtigt werden sollen dabei die Belange und die soziale Lage von Gruppen, die von bestehenden Wiedergutmachungsregeln bislang nicht ausreichend erfasst sind. So soll Opfern von Zersetzungsmaßnahmen der Zugang zu Ausgleichsleistungen eröffnet werden. Es geht zudem um verfolgte Schüler, Opfer von Zwangsaussiedlungen sowie Haftopfer, die weniger als 180 Tage in Haft waren.

Eingebracht hatten die Initiative die Länder Brandenburg, Berlin und Thüringen. Schenk verwies darauf, dass das Thema auch in Sachsen aktuell ist. „Der Freistaat hat sich daher in den Ausschussberatungen für einen Vorschlag eingesetzt, der ein klares Signal an die Betroffenen sendet“, betonte der Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten. „Wer mit den Opferverbänden spricht, merkt schnell, welche Langzeitwirkungen bestehen. Auch die Landesbeauftragten weisen immer wieder darauf hin, dass es Gerechtigkeitslücken gibt.“


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