Kombiniertes Straßenausbau- und Hochwasserschutzvorhaben im Schönfelder Hochland genehmigt

16.10.2018, 10:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen fasst Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bühlauer Straße im Dresdner Ortsteil Schullwitz

Die Landesdirektion Sachsen hat den Ausbau eines Teilstückes der Bühlauer Straße im Dresdner Stadtteil Schullwitz genehmigt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss verfügt die Landeshauptstadt Dresden über Baurecht.

Der Ausbauabschnitt hat eine Länge von 320 Metern. Er reicht von der Einmündung des Aspichringes im Westen bis zum Grundstück Bühlauer Straße 28 im Osten. Dort schließt er an einen bereits ausgebauten Abschnitt an.

Das Straßenbauvorhaben ist Bestandteil von Maßnahmen, die auch der Beseitigung von Hochwasserschäden aus dem Jahr 2010 dienen.

Die Planungen der Stadt Dresden sehen den grundhaften Ausbau der Straße vor. Dabei wird die Fahrbahn auf eine einheitliche Breite von 6 Metern gebracht. Nördlich der Fahrbahn ist ein 2 Meter breiter Gehweg vorgesehen. Die beiden Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Des weiteren umfasst das Vorhaben die Sanierung der die Straße begrenzenden Mauern des Dorfteiches, die Neugestaltung der Wegeanschlüsse und Zufahrten, den Bau regelgerechter Straßenentwässerungsanlagen sowie die Installation einer modernen Straßenbeleuchtung.

Zusammen mit dem Straßenausbau realisiert die Stadt eine Reihe von Hochwasserschutzmaßnahmen. Diese dienen neben dem Schutz der Verkehrsanlage auch dem Schutz der angrenzenden Grundstücke.

So werden die beiden Durchlassbauwerke für den Schullwitzbach durch zwei neue Brücken mit größerem Durchlassquerschnitt ersetzt. Zudem wird zwischen den Brücken, im Bereich des neuen Gehweges, ein Umflutkanal errichtet. Der Umfluter gewährleistet den gefahrlosen Abfluss von Hochwässern, wie sie alle fünfzig bis hundert Jahre vorkommen.

Für den Ausgleich der mit dem Bauvorhaben verbundenen nachteiligen Folgen für Natur und Landschaft hat die Stadt Dresden landschaftspflegerische Maßnahmen geplant. Darin enthalten sind im Wesentlichen Maßnahmen zur Entsiegelung und die Anpflanzung standortgerechter heimischer Baumarten und Hecken.

Der Ausbau der Straße ist erforderlich, da diese erhebliche Mängel aufweist. So beträgt die Fahrbahnbreite im Mittel nur 5,5 Meter. Ein gesonderter Gehweg ist nicht vorhanden. Der Fahrbahnrand besteht nur aus Mineralgemisch. Aufgrund dieser Situation entstehen immer wieder Behinderungen und gefährliche Situationen im Straßenverkehr.

Mängel weisen aber auch die Wasserbauwerke auf. So sind die beiden Rohrdurchlässe für den Schullwitzbach schadhaft. Zudem können diese wegen ihrer zu geringen lichten Weiten bei Starkregen nicht genug Wasser aufnehmen. In der Folge sind die angrenzenden Grundstücke bei Hochwasser überschwemmungsgefährdet.

Der Ausbauabschnitt ist Teil der für das Schönfelder Hochland wichtigen Verbindungsachse Kreisstraße 6212 (K 6212). Diese verbindet die Bundesstraße B 6 (Bautzner Landstraße) im Westen mit der S 177 im Osten. Sie erschließt die Ortslage Schullwitz für den Verkehr und nimmt mehrere Buslinien auf.

Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Landeshauptstadt Dresden öffentlich ausgelegt. Auslegungszeitraum und -ort werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht.


zurück zum Seitenanfang