Lebenslanges Lernen leicht gemacht: Weiterbildungsscheck kann jetzt auch online beantragt werden

10.10.2018, 11:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatssekretär Stefan Brangs: „Seit 2014 wurden bereits über 21.000 Anträge auf Förderung gestellt.“

Lebenslanges Lernen kann viel bewegen. Deshalb unterstützt der Freistaat Sachsen die berufliche Weiterbildung mit verschiedenen Förderinstrumenten. So werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Sozialunternehmen mit dem „betrieblichen Weiterbildungsscheck“ bei betrieblich notwendigen Bildungsaktivitäten unterstützt. Mit dem „individuellen Weiterbildungsscheck“ ermöglicht Sachsen – unabhängig von Arbeitgeber und Beschäftigungsverhältnis – eine individuell berufsbezogene Weiterbildung, um die eigenen beruflichen Kompetenzen und Beschäftigungsaussichten zu verbessern. Um die Antragstellung noch einfacher und schneller zu gestalten, ist sie seit dem 1. Oktober in beiden Programmen auch auf elektronischem Wege möglich.

„Seit 2014 wurden bereits über 21.000 Anträge auf Förderung gestellt. Die elektronische Antragstellung bedeutet eine wesentliche Erleichterung für die Antragsteller und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank. Durch Ausfüllhinweise und Plausibilitätsprüfungen ist es nun ganz einfach, einen Weiterbildungsscheck zu beantragen“, erklärt Stefan Brangs, der für Arbeit zuständige Staatssekretär im SMWA, und ergänzt: „Ich wünsche mir, dass die Möglichkeit der Online-Antragstellung noch mehr Unternehmen und individuelle Interessenten dazu bewegt, den Weiterbildungsscheck zu nutzen.“

Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht erforderlich. Der vollständige Antrag wird per E-Mail an den Antragsteller übersandt. Zum Schluss muss dann nur noch der ausgedruckte und unterschriebene Antrag per Post an die Sächsische Aufbaubank (SAB) gesendet werden.

Hintergrund

Der „Weiterbildungsscheck – individuell“ richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer (z. B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger), die sich beruflich weiterbilden möchten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.

Das Förderprogramm „Weiterbildungsscheck – betrieblich“ richtet sich an sächsische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.

Insgesamt stehen für den Weiterbildungsscheck im Förderzeitraum 2014 bis 2020 rund 69,9 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln zur Verfügung.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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