Erklärung von Bauminister Wöller zum Wohnungsgipfel in Berlin

21.09.2018, 16:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wöller: „Erfolg für Sachsen und klares Signal für Wohnungsbau“

Zum heutigen Wohnungsgipfel der Bundesregierung erklärt Sachsens Bauminister Prof. Dr. Roland Wöller:

„Der Wohnungsgipfel ist ein Erfolg für Sachsen und die Länder und ein klares Signal für den dringend notwendigen Bau von 1,5 Millionen Wohnungen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess mit 5 Milliarden Euro. Sachsen kann in den nächsten Jahren bis 2021 davon 125 Millionen Euro erwarten. Zudem sind unsere wohnungspolitischen Forderungen umgesetzt. Sachsen ist mit einem eigenen Positionspapier aller Wohnungsverbände und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag zum Gipfel nach Berlin gereist, in dem fünf Hauptziele fixiert sind. Es freut mich außerdem, dass es uns im Freistaat gelungen ist, dass Baukindergeld über ein Sonderprogramm der Aufbaubank in voller Höhe noch vor Baubeginn auszuzahlen. Das schafft Planungssicherheit für junge Familien und setzt Anreize zum Immobilienerwerb. So bekommen Verheiratete oder Alleinstehende mit zwei Kindern auf einmal 24.000 Euro ausbezahlt, die sie als Eigenmittel zum Immobilienerwerb einsetzen können.“

Sachsen hatte sich beim Wohnungsgipfel für folgende Ziele eingesetzt:

1. Bundesfördermittel müssen auch nach 2020 für den Neubau sowie die Modernisierung von Wohnraum einsetzbar sein. Darüber hinaus sollen sie zur gezielten Förderung von Wohneigentum eingesetzt werden können. Sowohl die Städte als auch die ländlichen Räume müssen im Blick sein.

2. Der Bund soll durch Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften für verfügbare und erschwingliche Grundstücke sorgen. Dies ist wesentliche Voraussetzung für den Bau von bezahlbarem Wohnraum. Sachsen erwartet daher, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und das Bundeseisenbahnvermögen verstärkt, verbilligt und beschleunigt öffentliche Liegenschaften bereitstellt oder hierfür Erbbaurechte vergibt.

3. Vorübergehende Vereinfachungen bei baurechtlichen Genehmigungsverfahren sollen verstetigt werden. Bei der vom Bund durchzuführenden Evaluierung des vereinfachten Verfahrens nach §13b BauGB muss auch eine Entfristung geprüft werden. Damit würde die Überplanung in Ortsrandlagen gerade im ländlichen Bereich erleichtert und Verdichtungspotentiale auch im Außenbereich erschlossen werden.

4. Das Baugesetzbuch muss auf weitere Flexibilisierungspotentiale überprüft werden. Eine maßvolle Verdichtung im Außenbereich könnte beispielsweise durch das Bauen in zweiter Reihe durch Familienangehörige ermöglicht werden.

5. Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und bezahlbares Wohnen dürfen kein Widerspruch sein. Sachsen unterstützt daher die Absicht der Bundesregierung, die Anforderungen des Energieeinsparrechtes an den Neubau und den Bestand nicht weiter zu verschärfen. Bei der Neukonzeption des Energieeinsparrechts sollten Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit als Grundsätze verankert und strukturelle Vereinfachungen in der Nachweisführung vorgesehen werden.


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