Bundesrat uneinig über Einstufung der Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten

21.09.2018, 16:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wöller: „Brauchen diese Regelung dringend für schnellere Asylverfahren“

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung auf eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit der diese die Länder Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären möchte, verzichtet.

Als nächstes entscheidet nun der Bundestag über den Gesetzentwurf. Spätestens drei Wochen nachdem dieser das Gesetz verabschiedet hat, muss sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit diesem Thema befassen.

Dazu erklärt Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:

„Im Gegensatz zu 2017 hat der Bundesrat in der heutigen Sitzung zumindest nicht eindeutig ablehnend votiert. Deshalb hoffe ich, dass das Gesetz möglichst zeitnah vom Bundestag und im zweiten Anlauf dann auch vom Bundesrat beschlossen wird.

Der Freistaat begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundes-regierung. Denn der Großteil der Asylbewerber aus diesen Ländern kommt vor allem aus wirtschaftlichen Motiven nach Deutschland. Und genau das ist ein klarer Missbrauch des Asylrechts.

Dazu kommt, dass sich gerade unter den Asylantragstellern aus den nordafrikanischen Staaten und Georgien überproportional viele Straftäter, darunter auch Mehrfach-und Intensivstraftätern befinden.

Die Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Zahl der Asylbewerber aus diesen Ländern zu verringern und gleichzeitig die Verfahren einfacher sowie schneller zu machen. Abgelehnte Asylbewerber können so schneller abgeschoben werden.

Perspektivisch sollten wir in Deutschland zudem darüber nachdenken, alle Länder mit einer Anerkennungsquote von maximal fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären.“


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