Schnelles Urteil im beschleunigten Verfahren gegen Ladendieb

20.09.2018, 15:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Polizei hat am 18.09.2018 gegen 13.20 Uhr einen Ladendieb (30) festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Dresden beantragte umgehend bei dem Amtsgericht Dresden ein beschleunigtes Verfahren. Das Amtsgericht verurteilte den Beschuldigten bereits am 19.09.2018 gegen 13.00 Uhr zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je zwei Euro.

Dem tschechischen Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 18.09.2018 gegen 13:20 Uhr in einem Kaufhaus in der Dresdner Innenstadt Parfüm im Wert von über 320,00 EUR entwendet zu haben. Er wollte die Waren weiterverkaufen, um seine finanzielle Lage aufzubessern.

Lorenz Haase
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher


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