Innenstaatssekretär hat Fördermittelbescheide im Erzgebirgskreis übergeben

14.09.2018, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Schneider: „Mit finanzieller Förderung den ländlichen Raum attraktiver machen und wichtige soziale Projekte stärken“

Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider hat heute im Erzgebirgskreis drei Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt mehr als 800.000 Euro an die Stadt Annaberg-Buchholz und die Gemeinde Thermalbad Wiesenbad übergeben.

So wird in Thermalbad Wiesenbad der Abbruch von Gebäuden auf dem Industriegelände „Himmelmühle“ mit insgesamt 611.646,56 Euro aus dem Landesbrachenprogramm finanziell unterstützt.

Prof. Dr. Schneider: „Das Landesbrachenprogramm trägt nicht nur zur Verschönerung und nachhaltigen Entwicklung unserer Städte und Gemeinden im ländlichen Raum bei. Durch die Unterstützung des Abbruchs von Gebäuden, die nicht mehr genutzt werden und baulich sehr beschädigt sind, können darüber hinaus sowohl Gefahrenquellen als auch Umweltschäden reduziert werden.“

Die Gebäude der Industriebrache „Himmelmühle“ in Thermalbad Wiesenbad wurden 1834 errichtet und als Baumwollspinnerei genutzt. Sie verfallen seit ihrer Nutzungsaufgabe 1990 zunehmend. Bestehen bleibt die unter Denkmalschutz stehende Remise. Die beräumte Fläche soll zunächst zur Grünfläche werden, bevor entschieden wird, ob diese zu touristischen Zwecken genutzt werden kann.

Die Stadt Annaberg-Buchholz erhält einerseits Fördermittel für die energetische Sanierung des Rathauses aus dem EU-Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020“.
Diese Zuwendung in Höhe von 130.400,00 Euro kommt der energetischen Sanierung des Rathauses in Annaberg-Buchholz zu Gute und zielt auf die Reduzierung des CO2-Ausstoßes ab.

Prof. Dr. Schneider: „ In Annaberg-Buchholz kann man sehen, wie die EU-Programme zum Tragen kommen. Hier wurden nicht nur Konzepte entwickelt, die zu rein baulicher Sanierung beitragen, sondern gleichzeitig einen ökologischen Nutzen haben. Auch auf die Projekte zur Bewältigung sozialer Herausforderungen im ESF-Gebiet kann die Stadt sehr stolz sein.“

Mit der quartiersbezogenen Förderung sozialer Projekte zur Stadtentwicklung aus dem Europäischen Sozialfonds hat Sachsen im aktuellen EU-Förderzeitraum Neuland betreten. So fließen in Annaberg-Buchholz andererseits 101.104,89 Euro aus dem Programm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 bis 2020“ in das Einzelvorhaben „Jungenarbeit inklusive“. Dieses spezifische Angebot für Jungen wird vom „Verein zum Schutz des Lebens e.V.“ im Kindertreff Stadtmitte umgesetzt. Es kann nun verlängert werden. Mit der Förderung kann die Stelle des staatlich anerkannten Erziehers, der seit nunmehr fast zwei Jahren erfolgreich mit den Jungen aus dem Stadtgebiet arbeitet, weiterhin finanziert werden.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Informationen zu den EU-Programmen:

Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020

Das Staatsministerium des Innern ist im aktuellen Förderzeitraum bereits zum dritten Mal mit einem eigenen EFRE-Programm vertreten. Das EFRE-Programm Nachhaltige Stadtentwicklung ist im Freistaat Sachsen mit 191 Millionen Euro EU-Mitteln ausgestattet. Für den Programmteil Integrierte Stadtentwicklung stehen davon 141,7 Millionen EFRE-Mittel zur Verfügung. Gefördert wird die Umsetzung von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten für benachteiligte Stadtgebiete durch investive und nicht-investive Vorhaben. Insgesamt nehmen im Freistaat Sachsen 21 Städte am EFRE-Programm teil.

Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014-2020

Das Staatsministerium des Innern ist im aktuellen Förderzeitraum erstmals mit einem eigenen ESF-Programm vertreten. Das ESF-Programm Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ist im Freistaat Sachsen mit 35,6 Millionen Euro ausgestattet (30 Millionen Euro EU- und 5,6 Millionen Euro Landesmittel). Der von den Städten oder Projektträgern zu erbringende Eigenanteil beträgt fünf Prozent. Gefördert wird die Umsetzung von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten für benachteiligte Stadtgebiete in den Bereichen Bildung, soziale Integration und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Insgesamt nehmen im Freistaat Sachsen 33 Städte an diesem ESF-Programm teil.

Landesbrachenprogramm

Seit dem Jahr 2009 fördert der Freistaat Sachsen aus dem Landesbrachenprogramm die Beseitigung von baulichen Anlagen auf Grundstücken, die für bauliche Zwecke keinen wirtschaftlichen, sozialen oder industriellen Nutzen mehr haben. Dadurch können Gefahrenquellen und Umweltschäden beseitigt und Abwertungstendenzen für das Gebiet gestoppt werden. Bis einschließlich 2018 hat der Freistaat Sachsen dafür 95,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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