Offene Tagung des Beauftragten zum Thema "Inklusive Bildung"

10.09.2018, 19:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

„Gute Bildungsmöglichkeiten und gleiche Teilhabechancen für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderungen, dies gilt es in jedem Bildungssystem zu gewährleisten. Inklusive Bildung ist nicht zum Nulltarif zu haben und auf dem Weg dahin muss noch manche Barriere geräumt und noch mancher Sachzwang entkräftet werden. Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und nicht nur eine brauchbare Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention!“, so der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, zu Beginn der Offenen Tagung im Dresdner Haus an der Kreuzkirche.

Der Beauftragte führt im Rahmen seines Monitorings zum „Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ regelmäßig Offene Tagungen durch, die den Stand der Umsetzung des Landesaktionsplans in verschiedenen Handlungsfeldern untersuchen.

Vor über 80 Gästen aus Verbänden, Organisationen, Initiativen, Politik und Verwaltung sowie vor vielen betroffenen Einzelpersonen wurde das Thema "Inklusive Bildung" aus verschiedenen Perspektiven betrachtet. Nach einem einführenden Impulsreferat von Dr. Ina Döttinger von der Bertelsmann Stiftung, gaben am Vormittag Kristin Bernig vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus, Dr. Heike Herrmann und Jana Juhran vom Institut 3L, Magdalena Stenzel als betroffene Mutter sowie Georg Teichert von der Universität Leipzig wichtige Einblicke in die Bereiche frühkindliche Bildung, Schule und Hochschule. In der von Matthias Dieter von der Förderschule Kleinwachau eingeleiteten Podiumsdiskussion am Nachmittag fand ein interessanter, spannender und vielfach auch sehr emotionaler Austausch zwischen den Tagungsteilnehmern und Referenten statt.

Dabei wurde deutlich, dass inklusive Bildung im Freistaat Sachsen noch keine Selbstverständlichkeit ist und es viele Barrieren bei vielen Entscheidungs- und Leistungsträgern gibt. Oft wurde nicht das „Ob“ der inklusiven Bildung als Problem benannt, sondern das „Wie“ bei der Ausgestaltung und der Finanzierung. Hierbei mahnte der Beauftragte an, dass die UN-Behindertenrechtskonvention keine Ressourcen- und Kostenargumentation vorsieht, wonach gleichberechtigte Teilhabe versagt werden dürfte. Er machte in der Podiumsdiskussion unmissverständlich deutlich, dass der deutschen Gebärdensprache bei der Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems eine verbindliche Funktion zukommen muss.

„Wir sind an vielen Stellen auf dem richtigen Weg und an vielen Stellen stehen erst am Anfang. Ich bin über die Darlegungsbreite der heutigen Thematik sehr froh. Die Möglichkeiten, die im Aktionsplan der Staatsregierung verankert worden sind, sind an der richtigen Stelle angesetzt und es ist wichtig, deren Umsetzungsstand aufmerksam zu verfolgen." betonte Pöhler während der Tagung. "Entscheidend ist ein gemeinsames Wirken aller Beteiligten. Dinge, die gut oder noch nicht gut funktionieren, müssen mit offenem Visier angesprochen werden."

In seinem Resümee schloss er die Tagung mit den Worten: „Damit inklusive Bildung im allgemeinen und inklusive Beschulung im Besonderen gelingen kann, brauchen wir ein stabiles Unterstützungssystem. Es bedarf bei allen Beteiligten eines festen Willens und eines starken Engagements. Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Sächsische Schulgesetz geben uns den Auftrag, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Unser Anliegen kann und muss es daher sein, dieses gemeinsam zu ermöglichen. Denn nur ein gutes Bildungssystem kann die Zukunft moderner Gesellschaften positiv bestimmen.“


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