Medieninformation der Staatsanwaltschaft Zwickau

31.08.2018, 11:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Straftaten auf Zwickauer Neumarkt - Haftbefehle erlassen

Das Amtsgericht Zwickau hat am 30.August 2018 einen Haftbefehl gegen einen 23-jährigen Syrer wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung in insgesamt fünf Fällen erlassen. Ihm wird zur Last gelegt, am Abend des 20. Mai 2018 im Rahmen eines Streits unter Asylbewerbern auf dem Zwickauer Neumarkt einem 21 Jahre alten Mann, der ebenfalls aus Syrien stammt, mit einem Messer mehrere Stich- und Schnittwunden am Oberkörper zugefügt zu haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, am Abend des 20. Juni 2018, als Teil einer Gruppe von jungen ausländischen Männern auf dem Neumarkt bewusst Streit mit einer anderen Gruppe von ausländischen Männern gesucht zu haben. Bei dieser Auseinandersetzung wurden unter aktiver Beteiligung des Beschuldigten vier Personen der zuletzt genannten Gruppe durch Faustschläge, Messerstiche und Stockschläge teilweise erheblich verletzt. Der Beschuldigte, der bisher nicht vorbestraft ist, wurde am 30. August 2018 der zuständigen Richterin am Amtsgericht Zwickau vorgeführt. Der Haftbefehl, dem der Haftgrund der Wiederholungsgefahr zugrunde liegt, wurde in Vollzug gesetzt und der Beschuldigte in die Justizvollzugsanstalt Zwickau verbracht.

Wegen des Vorfalls vom 20. Juni 2018 hatte das Amtsgericht Zwickau bereits am 20. August 2018 Haftbefehl wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung gegen einen 24-jährigen Pakistaner erlassen. Ihm wird vor allem vorgeworfen, im Rahmen der genannten Auseinandersetzung einem 20 Jahre alten Iraker und einem 19 Jahre alten Afghanen jeweils mit einem Messer schwere Bauchverletzungen zugefügt haben, worauf sich der 20- jährige einer Notoperation unterziehen musste. Nach diesem –bisher ebenfalls nicht vorbestraften- Beschuldigten, der flüchtig ist, wird gefahndet.


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Staatsanwaltschaft Zwickau

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