Sozialer Arbeitsmarkt startet im Erzgebirgskreis

22.07.2018, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Arbeitsminister Dulig: „Langzeitarbeitslose in Beschäftigung bringen“

Das neu aufgelegte Förderprogramm Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen startet ab 1. August 2018 auch im Erzgebirgskreis. Dafür erhält das Jobcenter Erzgebirgskreis eine Zuwendung von rund einer Million Euro für die kommenden vier Jahre.

„Wir wollen die gute Arbeitsmarktentwicklung nutzen, um mehr Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen“, erklärt Arbeitsminister Martin Dulig. Das Hauptproblem sei häufig, dass die Anforderungsprofile der Betriebe nicht mit der Qualifikation und Eignung der Menschen übereinstimmt, die Arbeit suchen. Je länger der Leistungsbezug an-dauert, umso stärker verfestige sich die Langzeitarbeitslosigkeit. „Diesen Kreislauf wollen wir durchbrechen“, so Dulig weiter. „Wenn eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht unmittelbar realisierbar ist, dann ermöglichen wir soziale Teilhabe mittels öffentlich geförderter Beschäftigung. Unsere Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt ergänzt dafür die Regelinstrumente an den notwendigen Stellen.“
Die Förderrichtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) enthält vier sich ergänzende Module für eine zielgenaue Förderung: Individuelles Coaching, Betriebsakquise, FAV plus und Gemeinwohlarbeit 58 plus.
Mit Coaching und Betriebsakquise werden Langzeitarbeitslose und Unter-nehmen zusammengebracht. Hierbei gehen intensive individuelle Betreuung von Langzeitarbeitslosen und die gezielte Ansprache von Betrieben Hand in Hand. Mit intensiver Unterstützung und Begleitung können auch Langzeitarbeitslose von der hohen Nachfrage am Arbeitsmarkt profitieren.
Mit FAV plus wird unmittelbar die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert. Dies eröffnet langzeitarbeitslosen Personen eine mittelfristige Arbeitsmarktperspektive im erwerbswirtschaftlichen Bereich. Für bis zu 24 Monate erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss für ihren zusätzlichen administrativen Aufwand. Die Jobcenter übernehmen den Lohnkostenzuschuss. Für ältere Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren ohne echte Chance auf unmittelbare Arbeitsmarktintegration wird gemeinnützige, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Beschäftigung gefördert.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt über die Jobcenter für jeweils bis zu vier Jahre. Auf diese Weise wird eine effiziente Programmumsetzung durch eine enge Verzahnung mit den Eingliederungsleistungen der Jobcenter, etwa für die Qualifizierung ermöglicht.

  • Die Fördergelder für Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) werden aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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