Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß unterstützt Entlastung gemeinnütziger Vereine

26.06.2018, 15:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen unterstützt gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Steuererleichterung für gemeinnützige Vereine. Danach wird die Bundesregierung aufgefordert, die gesetzliche Freigrenze für die Einnahmen sogenannter wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Vereinen von derzeit 35.000 EUR auf 45.000 EUR anzuheben.

Hierzu äußert sich Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Wir wollen mit dieser Initiative den vielen Tausend Ehrenamtlern den Rücken stärken, die mit ihrem Engagement das Miteinander in Sportvereinen sowie in kulturellen und karitativen Organisationen fördern. Neben der Steuerentlastung durch die höhere Freigrenze verringert sich auch der bürokratische Aufwand in den betreffenden Vereinen, weil eine Steuererklärung in der Regel dann nur noch alle drei Jahre abzugeben ist.“

Hintergrund:
Die Freigrenze bezieht sich auf die Bruttoeinnahmen aus sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben bei steuerbegünstigen Körperschaften wie z. B. bei gemeinnützigen Vereinen (vgl. § 64 Abs. 3 Abgabenordnung). Typische wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind Vereinsgaststätten, Basare oder Straßenfeste. Übersteigen daraus die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer nicht die Freigrenze, sind etwaige Gewinne körperschaft- und gewerbesteuerfrei.

Gewinne und Einnahmen aus dem sogenannten ideellen Bereich, also dem eigentlich gemeinnützigen Ziel entsprechend der Vereinssatzung, das die Grundlage für die Gemeinnützigkeit ist, werden hingegen generell nicht besteuert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
Telefon: +49 351 564 40067
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