Sachsen hat für den Tierseuchenfall staatliche Vorsorge getroffen

14.06.2018, 10:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vorsorgevertrag mit Spezialfirma, um im Seuchenfall die Kapazitäten für schnellen, effektiven und tierschutzgerechten Einsatz vorzuhalten

„Hochansteckende Tiererkrankungen, wie die Maul- und Klauenseuche, die Afrikanische Schweinepest oder auch die Geflügelpest, können in der Nutztierhaltung große Schäden und Verluste verursachen. Sie treten meist regional gehäuft auf, da die Erreger sehr virulent sind und sich daher schnell verbreiten. Es ist wichtig, dass wir im Freistaat mit dem Vorsorgevertrag die Voraussetzungen geschaffen haben, um im Seuchengeschehen innerhalb von 24 Stunden am Ausbruchsherd vor Ort zu sein und alle Maßnahmen tierschutzgerecht durchzuführen“, sagte Staatsministerin Barbara Klepsch.

Tritt eine dieser Tierseuchen auf, ist die oberste Prämisse der Tierseuchenbekämpfung, die Seuchenherde zu lokalisieren und zu bekämpfen. Amtlich angeordnete Tiertötungen können ebenfalls erforderlich sein. Es gilt die Tierbestände vor Ansteckung zu schützen und den Schutz der menschlichen Gesundheit sicher zu stellen.

Der staatliche Vorsorgevertrag schafft für die Nutztierarten Schweine, Geflügel, Rinder sowie Schafe und Ziegen eine einheitliche Lösung im Tierseuchenfall. „Das Geflügelpestgeschehen im Jahr 2016/2017 in Sachsen oder der verheerende Seuchenzug der Maul- und Klauenseuche Anfang 2001 in Großbritannien zeigen einmal mehr, dass Tierseuchen nicht vor Landesgrenzen haltmachen. Eine schnelles, effektives und zugleich tierschutzgerechtes handeln ist für eine wirksame Seuchenbekämpfung elementar. Und wir helfen den betroffenen Landwirten, die wirtschaftlichen Schäden zu reduzieren, weil wir mit unseren Maßnahmen eine schnelle Wiederbelegung der Ställe ermöglichen“, so die Ministerin.

Hintergrundinformationen:

Vorsorgeverträge sind erforderlich, da im Seuchenfall die Kapazitäten potentieller Leistungsanbieter deutschlandweit gebunden sind und da es nur vereinzelte Anbieter geben wird. Die bestehenden Marktkapazitäten orientieren sich nicht am Bedarf im Seuchenfall, sondern an dem üblicherweise bestehenden Aufkommen. Die Dringlichkeit und Notwendigkeit des Abschlusses von Vorsorgeverträgen für die Tötung von Nutztierbeständen im Fall des Ausbruchs hochkontagiöser Tierseuchen wurde durch das Geflügelpest-Geschehen 2016/2017 erneut verdeutlicht, da je nach Seuchenverlauf die kurzfristige Tötung einer großen Anzahl von Tieren in verschiedenen Bundesländern erforderlich sein kann.

Die Ausschreibung des staatlichen Vorsorgevertrages wurde erst durch Änderung des Europäischen Beihilferechts im Frühjahr 2017 ermöglicht. Die Europäische Kommission lässt staatliche Vorsorgeverträge zu, sofern diese europaweit ausgeschrieben werden.

Tierbestände im Freistaat Sachsen (2017)

  • Geflügel: 9.068.634 Tiere bei 20.341 Tierhaltern
  • Schweine: 646.324 Tiere bei 2.547 Tierhaltern
  • Rinder: 649.760 Tiere bei 5.617 Tierhaltern
  • Schafe: 115.989 Tiere bei 10.419 Tierhaltern
  • Ziegen: 14.093 Tiere bei 2.430 Tierhaltern

Die letzte amtlich angeordnete Tiertötung im Rahmen eines Tierseuchenfalls erfolgte in Sachsen während des Geflügelpestgeschehen 2016/2017 (Tötung von 6.998 erkrankten Puten).

Tierhalter von amtlich angeordneten Tiertötungen erhalten gemäß §§ 15 ff Tiergesundheitsgesetz eine Entschädigung für erlittene Tierverluste.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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