Arbeitsminister Dulig begrüßt Gesetz zur Brückenteilzeit

13.06.2018, 14:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister Dulig: „Mehr Sicherheit und wesentliche Verbesserung bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf“

Martin Dulig: „Ich bin froh, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dieses Gesetz so schnell angepackt hat und es nur wenige Monate nach Regierungsbildung im Bund verabschiedet werden konnte. Das Gesetz bringt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch in Sachsen mehr Sicherheit, wenn sie sich für Teilzeit entscheiden. Es ist eine weitere wesentliche Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit wird die Teilzeitfalle, die vor allem Frauen betrifft, endlich entschärft.“

Die Regelung werde auch dazu beitragen, die Einkommenslücke von Frauen zu verringern, denn Teilzeitbeschäftigung und die damit verbundenen Karrierenachteile bilden eine wesentliche Ursache für die nach wie vor schlechtere Bezahlung im Vergleich zu männlichen Kollegen. Minister Dulig weiter: „Ob Frau oder Mann, eine Verbesserung liegt im Interesse aller und ist auch ein wesentlicher Hebel zur Fachkräftesicherung. Wir können es uns gar nicht leisten, auf Talente zu verzichten.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer, die für ein bis fünf Jahre in Teilzeit gehen wollen, das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzukehren. Das gilt für Betriebe ab 45 Beschäftigte. Für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt die Regelung eingeschränkt. Dort soll nur jeweils eine begrenzte Zahl von Beschäftigten gleichzeitig einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen können.


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