Fünf Jahre nach dem Hochwasser 2013: Schadensbeseitigung weit fortgeschritten

12.06.2018, 13:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Umweltminister Thomas Schmidt hat heute (12. Juni 2018) das Kabinett über den Stand der Schadensbeseitigung nach dem Hochwasser 2013 informiert. Fünf Jahre nach dem Schadereignis ist die Beseitigung der Schäden weit fortgeschritten, der überwiegende Teil der Maßnahmen ist abgeschlossen.

Im Rahmen der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 konnte ein großer Teil der bewilligten Maßnahmen bereits schlussausgezahlt und die Verwendungsnachweise geprüft werden. Insgesamt wurden für 12 470 Vorhaben zuwendungsrechtlich Bewilligungen erteilt. Mit Stand 30. April 2018 konnten 9 281 der damit verbundenen Maßnahmen abgeschlossen und abgerechnet werden.

Der Anteil der abgeschlossenen Maßnahmen ist dabei im Bereich der Unternehmen sowie der privaten Wohngebäudebesitzer besonders hoch. Hier sind rund 93 Prozent der bewilligten Maßnahmen abgeschlossen. „Damit ist ein wesentlicher Meilenstein bei der Schadensbeseitigung erreicht. Es ist der Solidarität des Bundes und der Länder zu verdanken, dass die Schadensbeseitigung hier zügig zu Ende gebracht werden konnte“, sagte Minister Schmidt.

Die mit Abstand höchsten Schäden waren an der kommunalen Infrastruktur zu verzeichnen. Von den über 7 100 Maßnahmen wurden durch die Kommunen bereits 4 312 vollständig abgeschlossen und abgerechnet. Die Schadensbeseitigung wird in diesem Bereich zu 100 Prozent aus dem Aufbauhilfefonds finanziert. Von den bewilligten Mitteln sind bereits 659 Millionen Euro ausgezahlt, das entspricht 54 Prozent.

Die Auszahlung erfolgt in allen Bereichen auf der Grundlage vorgelegter Rechnungen im sogenannten Erstattungsprinzip. Dadurch wird auch im Interesse der Geschädigten eine hohe Rechtssicherheit erreicht und Rückforderungen von Mitteln, wie etwa nach dem Hochwasser 2002, weitgehend vermieden.

Darüber hinaus ist auch der Wiederaufbau an der staatlichen Infrastruktur auf einem guten Weg. Von den Gesamtschäden in Höhe von rund 445 Millionen Euro sind bereits Schäden in Höhe von 233,5 Millionen Euro beseitigt worden.

Dank der Unterstützung des Bundes und der anderen Länder ist der Wiederaufbau im Freistaat Sachsen weiterhin auskömmlich finanziert. Sollten bei laufenden Vorhaben Kostenerhöhungen etwa aufgrund erhöhter Ausschreibungsergebnisse auftreten, ist grundsätzlich auch weiterhin eine erhöhte Bewilligung möglich. Dies ist derzeit vor allem im kommunalen Bereich der Fall.

Die geförderten Maßnahmen zur Schadensbeseitigung werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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