Universitäten in Leipzig, Dresden und Chemnitz wenden Bonus-Regel für Lehramtsbewerber mit Sorbisch-Sprachkenntnissen an
08.06.2018, 12:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der neu im Sächsischen Hochschulzulassungsgesetz eingeführte Bonus für Sorbisch sprechende Lehramtsbewerber wird an der TU Dresden, der Universität Leipzig und der TU Chemnitz in allen Fächern umgesetzt. Alle drei Hochschulen haben jetzt die entsprechenden Vorkehrungen getroffen, damit Bewerberinnen und Bewerber mit den besonderen Sprachkenntnissen dies bei ihren Bewerbungen auch angeben können. Damit wird eine Entscheidung des Sächsischen Landtags umgesetzt. Seit 1. August 2017 schreibt der entsprechende Paragraph des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes vor, dass bei Studienbewerbern für einen Lehramtsstudiengang der Nachweis vertiefter Kenntnisse der sorbischen Sprache bei der Auswahlentscheidung „angemessen zu berücksichtigen“ ist. Die Hochschulen haben ihre Satzungen an diese gesetzliche Änderung angepasst. Damit kann die Abiturdurchschnittsnote, mit der Bewerberinnen und Bewerber am Auswahlverfahren teilnehmen, um bis zu einen Grad aufgewertet werden.
„Es ist sehr erfreulich, dass die Hochschulen diese Regelung nun umgesetzt haben. Wir erhoffen uns davon eine stärkere Berücksichtigung von Bewerberinnen und Bewerbern mit sorbischen Sprachkenntnisse bei der Vergabe der Lehramtsstudienplätze. Die Anwendung dieser Bonusregel ist eine Maßnahme, um den Lehrermangel in den sorbischen Siedlungsgebieten abzubauen. Es ist wichtig für die kulturelle Zugehörigkeit und die Identität der sorbischen Kinder, dass sie möglichst in vielen Fächern in ihrer Muttersprache unterrichtet werden können“, betont Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange.
Zur Anwendung dieser Bonusregel haben die TU Dresden und die TU Chemnitz die Online-Bewerbungsmaske für alle zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengänge bzw. –fächer um ein Feld erweitert, mit dem die Abfrage vertiefter Kenntnisse der sorbischen Sprache erfolgt. An der Universität Leipzig kann im Rahmen der Online-Bewerbung für ein Lehramtsstudium über das Studierendenportal AlmaWeb ein sogenannter Sonderantrag gestellt werden. Mit Hilfe dieses Antragformulars können vertiefte Kenntnisse der sorbischen Sprache nachgewiesen werden.