Zwickau-Marienthal: Freistaat Sachsen fördert weitere Sanierung der Straßenbahntrasse mit 1,3 Millionen Euro

06.06.2018, 11:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Martin Dulig: „Gut funktionierender Nahverkehr leistet wesentlichen Beitrag für positives Stadtklima und zur Lebensqualität der Bürger.“

Die Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ) will in diesem Jahr die Straßenbahntrasse im Stadtteil Marienthal zwischen der Haltestelle „Brander Weg“ und der Robert-Koch-Straße von Grund auf sanieren. Das sächsische Verkehrsministerium fördert dieses Bauprojekt mit 1,3 Millionen Euro. Das entspricht 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Förderbescheid wurde diese Woche an die SVZ verschickt. Insgesamt stellt der Freistaat im Jahr 2018 rund 137 Millionen Euro für die Förderung von ÖPNV-Investitionsmaßnahmen in Sachsen bereit.

Der eigene Gleiskörper wird auf einer Länge von fast 600 Metern – einschließlich Entwässerung und Fahrleitungsanlage – neu gebaut. Künftig können die Straßenbahnen aus/in Richtung Städtisches Klinikum diesen Streckenabschnitt mit 50 km/h befahren. „Bei dieser Maßnahme handelt es sich um sehr gut investiertes Geld. Eine Langsamfahrstelle verschwindet, der Fahrkomfort wird verbessert. Ein funktionierender Nahverkehr leistet einen wesentlichen Beitrag für ein positives Stadtklima und zur Lebensqualität der Bürger“, sagt Verkehrsminister Martin Dulig.

Grundlage für die Förderung des Vorhabens ist die Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV). Im Rahmen seines ÖPNV-Landesinvestitionsprogramms hat der Freistaat Sachsen in der jüngeren Vergangenheit bereits verschiedene Zwickauer Projekte finanziell unterstützt: u. a. die Sanierung der Straßenbahntrasse nach Eckersbach (rund 3,95 Mio. Euro), den Ausbau des Gleisabschnitts Goethestraße – Fritscheplatz in Marienthal (rund 800.000 Euro), den Ausbau der zentralen Umsteigehaltestelle „Neumarkt“ (rund 720.000 Euro) und den Kauf fünf neuer Omnibusse (rund 450.000 Euro).

Die aktuelle Maßnahme wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.


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