Bundesrat mit großer Mehrheit für sächsischen Gesetzentwurf zur Befreiung der Antennengemeinschaften von GEMA-Kosten

08.06.2018, 10:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Bundesrat hat heute in Berlin mit großer Mehrheit dem sächsischen Gesetzentwurf zugestimmt, der die Antennengemeinschaften von zusätzlichen urheberrechtlichen Kosten der GEMA befreien soll. Der Gesetzentwurf wurde Ende April 2018 vom Freistaat Sachsen in den Bundesrat eingebracht.

Staatsminister Sebastian Gemkow: „Die Antennengemeinschaften haben nicht nur durch die Verbreitung unabhängiger Informationen zum Erfolg der Friedlichen Revolution beigetragen, sie haben auch ihre Bedeutung für den Rundfunk und Fernsehempfang bis heute nicht verloren. Im Gegenteil, gerade im ländlichen Raum leisten sie einen maßgeblichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Fernseh- und Rundfunkprogrammen. Umso weniger leuchtet es aber ein, dass diese Gemeinschaften etwa gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaften benachteiligt werden.“

Insbesondere in Ostdeutschland sind in den 1980er Jahren viele Antennengemeinschaften vor allem in ländlichen Regionen entstanden, die kein „Westfernsehen“ empfangen konnten. Die Gemeinschaften leiten das via Satellit ausgestrahlte und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangene Fernseh- oder Hörfunksignal durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der Mitglieder weiter. Dafür fällt bisher, anders als dies bei Wohnungseigentümergemeinschaften der Fall ist, eine urheberrechtliche Vergütung an. Nachdem im Jahr 2017 die Bundesregierung eine entsprechende Prüfbitte nicht aufgegriffen hat, unterbreitet der Bundesrat nun auf Initiative Sachsens einen eigenen Gesetzesvorschlag zur Befreiung der Antennengemeinschaften von diesen zusätzlichen Kosten.


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