Staatsminister Schmidt: Zu Vorschlägen der EU-Kommission besteht erheblicher Diskussionsbedarf

04.06.2018, 07:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ehrgeizige Ziele einer neuen EU-Agrarpolitik sind mit finanziellen Kürzungen nicht zu erreichen

Die Europäische Kommission hat ihre Verordnungsvorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union nach 2020 vorgelegt. Formuliertes Ziel ist es, diesen Politikbereich grüner, bürokratieärmer und gerechter zu gestalten. Allerdings soll der landwirtschaftliche Sektor nach den vorliegenden Vorschlägen deutlich weniger finanzielle Mittel aus Brüssel erhalten.

„Vor inzwischen zwei Jahren haben wir mit ‚ELER-Reset‘ konkrete Vereinfachungsvorschläge für die künftige Förderung des ländlichen Raums vorgelegt. Auch aus den Kreisen der Europäischen Kommission haben wir dafür viel Zuspruch erhalten. Unsere sächsischen Vorschläge sind zwar in den vorgelegten Vorschlag eingeflossen, doch die Komplexität scheint zuzunehmen“, so Staatsminister Schmidt. „Nationale GAP-Strategiepläne oder auch die neu vorgesehene Ergebnisorientierung für Direktzahlungen werden erhöhten Koordinierungs- und Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern erfordern, auch um regionale Spezifika unterzubringen. Hier werden intensive Diskussionen auf uns zukommen. Wir wollen unbürokratische Vorgaben und Verfahren.“

Ein richtiges Zeichen sei der Erhalt einer starken ersten Säule, aus der die Direktzahlungen an Landwirte gewährt werden. Die Stärkung kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe darf jedoch nicht einseitig zulasten der größeren gehen, so Staatsminister Schmidt. Die moderne Landwirtschaft lebe von einer vielfältigen Betriebsstruktur. „Unsere Agrargenossenschaften mit den vielen engagierten Mitarbeitern sind wichtige Arbeit- und Auftraggeber im ländlichen Raum. Mir ist sehr bewusst, dass das Geld knapp ist. Wir müssen daher einen Weg finden, die Zahlungen effizienter und zielgenauer auszurichten. Eine Kappung und Degression von Direktzahlungen darf aber nicht zum Nachteil sächsischer Landwirte und unserer ländlichen Regionen geschehen.“

Die Direktzahlungen sind eine wichtige Basisabsicherung für die Landwirtschaft, die noch immer deutlich unter dem Einkommensniveau anderer Wirtschaftsbereiche liegt. Anspruchsvolle Umwelt- und Klimaziele können nur mit stabilen Betrieben erreicht werden. „Jeder Hektar ist für das Erbringen ökonomischer und ökologischer Leistungen wichtig und muss gleich behandelt werden“, sagte Landwirtschaftsminister Schmidt.

Die Verordnungsvorschläge sehen bei den Kürzungen zumindest einen Freibetrag für die Anzahl der Arbeitskräfte vor. Die Details dazu sind derzeit offen, sodass die Effekte für Sachsens Landwirtschaft noch nicht eingeschätzt werden können. Sollten sich trotz aller Kritik die Kürzungspläne durchsetzen, so erwartet Staatsminister Schmidt, dass die gekürzten Gelder in der jeweiligen Region verbleiben und dort etwa für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung stehen. Es dürften keine Millionenbeträge aus Sachsen abfließen.

„Die Kommission hat die Bedeutung der Landwirtschaftsbetriebe als wichtiger Arbeitgeber erkannt. Weshalb verschließt sie sich den ökologischen Leistungen, die alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe erbringen?“, mahnt Staatsminister Schmidt. „Hier genauso wie beim deutlichen Bürokratieabbau werde ich nicht locker lassen. Den Mitgliedstaaten und Regionen muss eine ausreichende Flexibilität für die Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik eingeräumt werden!“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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