Sachsen beauftragt zweites Sonderprogramm Radverkehr

01.06.2018, 11:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Entwicklung und Stärkung des Radverkehrs besitzt für den Freistaat Sachsen seit Beginn dieser Legislaturperiode einen hohen Stellenwert. Bereits 2015/16 wurde ein 100-Kilometer-Radwegeprogramm zur Beschleunigung des Radwegebaus aufgelegt (ca. 10 km je Landkreis).

„Jetzt haben wir mit Unterstützung der List GmbH ein zweites Sonderprogramm für den Radwegebau mit nochmals rund 128 Kilometern Radwegen aufgelegt. Alle Radwegemaßnahmen an Bundes- und Staatsstraßen der höchsten Priorität sollen damit in Planung und Bau gehen“, so Verkehrsminister Martin Dulig. Weitere rund 70 Kilometer werden bis Anfang 2019 durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) in Planung gehen.

Damit befinden sich an Bundes- und Staatsstraßen rund 453 Kilometer Radwege in Planung und Bau. Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2014 wurden rund 65 Kilometer Radwege der höchsten Priorität für den Verkehr freigegeben.

„Insgesamt hat das SMWA damit in der laufenden Legislaturperiode ein Planungs- und Bauvolumen für den Radwegebau von ca. 300 Millionen Euro beauftragt. Dies zeigt, dass wir deutlich umgesteuert haben“, so Verkehrsminister Martin Dulig. „Aufgrund der erforderlichen Planungsvorläufe und Genehmigungsverfahren erwarten wir eine spürbare Erhöhung der Bautätigkeit bei bundes- und staatsstraßenbegleitenden Radwegen ab 2020 bzw. 2021. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Radwege bei der Planung die gleichen Verfahren durchlaufen müssen wie Straßenbaumaßnahmen.“

Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ist eine Aufgabe mit vielen Akteuren auf staatlicher und kommunaler Ebene. Als Koordinierungs- und Austauschplattform hat sich unter Federführung des SMWA die Landesarbeitsgemeinschaft Radverkehr gut etabliert. Der Freistaat Sachsen ist größtenteils zuständig für Radwege an Bundes- und Staatsstraßen. Die Landkreise und Gemeinden sind für die Radwege in kommunaler Baulastträgerschaft zuständig. Die Planung und Durchführung obliegt gleichfalls dem jeweiligen Baulastträger (Kreise und Kommunen), sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden. Auch hier hat der Freistaat den Anreiz für die Kommunen erhöht und die Förderung des kommunalen Radwegebaus vereinheitlicht. Der Fördersatz wurde auf 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten erhöht. Zudem setzt sich das SMWA dafür ein, dass die Planungskosten für den kommunalen Radwegebau bereits vor Beginn der Baumaßnahme gefördert werden können. Für die Förderung des Baus von Fahrradstationen an Verknüpfungsstationen des ÖPNV wurden über die „Richtlinie zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs“ die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. „Nun liegt es an den Kommunen und Kreisen, diese Gelder auch abzurufen und zu verbauen. Die Voraussetzungen sind da“, so der sächsische Verkehrsminister.

Dulig weiter: „Im vergangenen Jahr wurden für den kommunalen Radwegebau Anträge der Landkreise und Gemeinden in Höhe von 8,5 Millionen Euro bewilligt. Natürlich ist es unser Ziel, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vollständig auszureichen. Unsere Bewilligungsbehörden stehen den Antragstellern jederzeit gern beratend zur Seite.“

Auch organisatorisch und personell wurden für den Bereich Radverkehr seit Beginn der Legislatur Änderungen herbeigeführt. Die Organisationsstruktur im SMWA wurde angepasst und ein Aufgabengebiet Radverkehr gebildet. In der Zentrale des LASuV werden zusätzlich zwei Stellen für die Aufgaben des Radverkehrs besetzt. Darüber hinaus sind weitere Mitarbeiter in der Zentrale und den Niederlassungen des LASuV sowie der List GmbH mit der Radwegeplanung befasst.

Zur Erhöhung der Attraktivität des Radverkehrs in Sachsen soll auch die Entwicklung von Radschnellverbindungen unterstützt werden. Mit einer landesweiten Potenzialanalyse werden derzeit geeignete Korridore ermittelt. Ergebnisse werden Mitte 2018 vorliegen.

Für eine verbesserte Planung, Erhaltung und touristische Vermarktung werden der Zustand der rund 6.100 Kilometer Radwege an Bundes- und Staatsstraßen sowie des touristischen Landesradwegenetzes SachsenNetz Rad systematisch erfasst und ausgewertet.

Hintergrund:

Die Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen gibt den Rahmen für einen wirtschaftlichen Personal- und Ressourceneinsatz vor. Mit der Fortschreibung der Radverkehrskonzeption 2014 wurde ein Bedarf für den Bau von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen von rund 540 Kilometern in der höchsten Priorität (Klasse A) ermittelt. Maßnahmen der Klasse B können voraussichtlich erst später angegangen werden. Maßnahmen der Klasse C sind hinsichtlich ihrer Notwendigkeit weiter zu prüfen.


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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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