Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich in Sachsen - Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Kindertagesbetreuung und der Flüchtlingsunterbringung vereinbart

30.05.2018, 17:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gemeinsame Pressemitteilung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, des Sächsischen Landkreistages und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

In den Gesprächen zwischen dem Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Stefan Skora, und des Sächsischen Landkreistages, Frank Vogel (SLKT) mit Finanzminister Dr. Matthias Haß konnte eine Einigung zur Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs (FAG) für die Jahre 2019 und 2020 erzielt werden. Gleichzeitig verständigte man sich auf eine deutliche Anhebung des Landeszuschusses zur Kindertagesbetreuung sowie über die Kostendeckung bei der Flüchtlingsunterbringung.

Kommunaler Finanzausgleich

Auch nach der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen werden Freistaat und Kommunen am bewährten Gleichmäßigkeitsgrundsatz festhalten. Der Freistaat wird den Kommunen in den Jahren 2019 und 2020 rund 3,5 bzw. 3,7 Mrd. Euro im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung stellen. Damit werden die zur freien Verwendung stehenden allgemeinen Deckungsmittel der Kommunen, zu denen auch die erwarteten kommunalen Steuereinnahmen in Höhe von 3,7 Mrd. Euro (2019) bzw. 3,8 Mrd. Euro (2020) gehören, um insgesamt 580 Mio. Euro gegenüber 2018 steigen und bei 6,6 Mrd. Euro (2019) und 6,9 Mrd. Euro (2020) liegen.
Eine Stärkung erfahren die Kommunen auch bei den Zuweisungen für investive Zwecke. Diese werden sich auf 331 Mio. Euro (2019) und 450 Mio. Euro (2020) belaufen. Darüber hinaus können die Kommunen im Jahr 2019 141 Mio. Euro ihres in den Jahren 2013/14 gebildeten Vorsorgevermögens für investive Zwecke auflösen.

Staatsminister Dr. Matthias Haß: „In den kommenden beiden Jahren wird den Städten, Gemeinden und Landkreise ein erhebliches Plus an frei verfügbaren Finanzmitteln zur Verfügung stehen. Damit trägt der Freistaat weiter zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bei.“

Kindertagesbetreuung

Neben den Vereinbarungen zum Finanzausgleichsgesetz wird sich der Freistaat deutlich stärker an den gestiegenen Betriebskosten in der Kinderbetreuung beteiligen. Der Landeszuschuss zur Kindertagesbetreuung wird ab dem 1. Juli 2019 von dann 2.455 Euro um 300 Euro auf 2.755 Euro pro Jahr und 9-Stunden-Kind erhöht.

„Mit der Erhöhung des Kita-Landesschusses um 300 Euro beteiligt sich der Freistaat deutlich stärker an den gestiegenen Betriebskosten in der Kinderbetreuung, um die Kommunen finanziell zu entlasten. Frühkindliche Bildung hat für uns einen hohen Stellenwert; wir lassen die Kommunen mit den Betriebskosten nicht allein,“ erklärte Finanzminister Haß.

Flüchtlingsunterbringung

Die Kostenerstattungspauschale nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz wird im Jahr 2019 um 2.764 Euro angehoben und auf 12.551 Euro pro Jahr und Leistungsempfänger festgelegt.

Der Präsident des SSG, Oberbürgermeister Stefan Skora, betonte die gute Gesprächs-atmosphäre in den beiden Verhandlungsrunden. „Die Kommunen haben ihre wichtigsten Ziele erreicht. Sie können ab 2019 nicht nur deutlich höhere Kostenerstattungspauschalen für die Kita-Betriebskosten und die Flüchtlingsunterbringung erwarten. Auch die frei zur Verfügung stehenden Mittel steigen in den kommenden beiden Jahren um mehr als 9% an. Das Präsidium des SSG wird dem Landesvorstand daher die Zustimmung zu den Vereinbarungen empfehlen.“

Der Präsident des Sächsischen Landkreistages, Herr Landrat Vogel, erklärt: „Wir sind froh, dass wir mit diesem Ergebnis zu einer dauerhaft tragfähigen Asylfinanzierung in den Landkreisen kommen. Zugleich wird aus unserer Sicht mit dem Entwurf zum Finanzausgleichsgesetz ein deutliches Zeichen gesetzt, dass mit den vereinbarten Finanzlinien in den kommenden Jahren nicht nur eine stabile Aufgabenerledigung in den Landkreisen gewährleistet werden kann, sondern auch wichtige infrastrukturelle Impulse insbesondere bei der Finanzierung der Kreisstraßen und der Zukunftsaufgaben im Bereich der Digitalisierung gegeben werden können.“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
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