Raumplanung soll Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum unterstützen

30.05.2018, 12:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wöller: „Rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um Bauvorhaben im ländlichen Raum zu erleichtern“

Der Freistaat Sachsen trägt den besonderen Herausforderungen einer zukunftsfähigen Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum Rechnung. Hierfür sieht die Staatsregierung Änderungen im bestehenden Planungsrecht vor. Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dieser wird nun in den Landtag eingebracht.

Insbesondere soll die Nachnutzung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude durch den Wegfall der Siebenjahresfrist erleichtert werden. Der Bundesgesetzgeber ermöglicht im Baugesetzbuch eine abweichende Regelung auf Landesebene im Hinblick auf diese Vorgabe, die der Freistaat Sachsen nunmehr nutzt. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht vor, dass ehemalige land- und forstwirtschaftliche Gebäude künftig beispielsweise als Wohnraum genutzt werden können.

„Damit schaffen wir Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum. Es ist doch unerheblich, ob das bestehende land- oder forstwirtschaftliche Gebäude vor fünf, sieben, zehn oder mehr Jahren aufgegeben wurde. Vorrangig sollen unsere Baugenehmigungsbehörden künftig diese Gebäude unbürokratisch für eine Nachnutzung zur Verfügung stellen und dabei die Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz und der äußeren Gestalt des Ge-bäudes auch unter Aspekten des Denkmalschutzes im Blick halten können“, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller.

„Wenn wir unseren ländlichen Raum nachhaltig weiterentwickeln, ihn als Siedlungsraum attraktiv gestalten und beleben wollen, müssen wir hier ansetzen. Wir werden uns auch beim Bund dafür stark machen, bundesgesetzliche Vorschriften an die Gegeben-heiten im ländlichen Raum anzupassen. Dann können Gemeinden im ländlichen Raum leichter Baurechte vergeben. Eine vernünftige und weitsichtige Raumplanung, die über den einzelnen gemeindlichen Tellerrand hinausschaut, ist ein wichtiges Fundament für politische Entscheidungen“, so Wöller weiter.

Eine weitere Maßnahme zur Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum hatte das Staatsministerium des Innern bereits im Dezember 2017 mit Erlass der Auslegungshinweise zum Begriff der Eigenentwicklung ergriffen. Diese Hinweise konkretisieren Vorgaben des Landesentwicklungsplanes (LEP), wonach in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion eine Siedlungsentwicklung nur im Rahmen ihrer Eigenentwicklung möglich ist. Diese Gemeinden sollen bei der Verwirklichung ihrer planerischen Vorstellungen - insbesondere bei der Ausweisung von Baugebieten - die bestehenden Beurteilungsspielräume stärker nutzen können. Dadurch sollen Baugebietsausweisungen gerade im ländlichen Raum erleichtert werden.

„Damit stellen wir klar, dass die vorausschauende raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung auch den kleineren Gemeinden ausreichende Gestaltungsmöglichkeiten einräumt. Das bedeutet mehr Flexibilität, je nach Einzelfall beschleunigte Verfahren und die Abkehr von schablonenhaften Vorgaben wie Einwohnerzahlen und Flächengrößen als Voraussetzungen für die Schaffung von Baugebieten. Gerade dem Aspekt einer gewerblichen Ansiedlung und des damit einhergehenden Wohnraumbedarfs soll stärkeres Gewicht beigemessen werden. Auch sollen die Nähe zu einem zentralen Ort und eine ÖPNV-Anbindung stärker berücksichtigt werden“, so Wöller.

Hintergrund zur Landesplanung und Raumordnung:

Die Landesplanung und die Raumordnung betreffen die überörtliche Planungsebene, die über das einzelne gemeindliche Gebiet hinausgeht und zum Teil landesweit bedeutsam ist. Zu einem landesweit bedeutsamen Vorhaben zählt beispielsweise die Eisenbahnausbaustrecke Dresden–Prag, zu der voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte ein sogenanntes Raumordnungsverfahren durchgeführt wird. Dieses soll die Auswirkungen dieses Vorhabens auf sonstige Nutzungen und raumbedeutsame Belange beurteilen (z.B. Umwelt, Verkehrsinfrastruktur, Siedlungspläne, Industriegebiete).

Zum Bereich der Landesplanung gehört auch die Regionalplanung, die den vier Regionalen Planungsverbänden eigenverantwortlich obliegt und die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes (LEP) umsetzt. Gegenwärtig läuft die Fortschreibung der Regionalpläne in allen vier Planungsregionen des Freistaates Sachsen. Beispielsweise erfolgt die Steuerung der Windenergienutzung im Rahmen der Regionalplanung. Die Bürger werden an diesem Pla-nungsprozess mehrstufig beteiligt.

Die Regionalen Planungsverbände im Freistaat sind auf vier Planungsregio-nen verteilt:

• Planungsregion Leipzig-Westsachsen
• Planungsregion Chemnitz
• Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge
• Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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