Besteuerung der digitalen Wirtschaft

25.05.2018, 12:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Besteuerung von Internet-Geschäftsmodellen ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit“

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben die Besteuerung der digitalen Wirtschaft in den Mittelpunkt ihrer Jahrestagung am 25. Mai 2018 in Goslar gestellt.

Die Unternehmensbesteuerung knüpft bisher an Betriebsstätten als Orte der Wertschöpfung an, in denen Produkte wie Autos oder Maschinen erzeugt werden. Bei der Besteuerung von Unternehmen mit rein digitalen Geschäftsmodellen stößt dies an Grenzen. Diese Unternehmen erbringen Dienstleistungen im Internet, ohne selbst in Deutschland ansässig zu sein und ohne dass sich exakt bestimmen ließe, an welchem Ort bei ihren Online-Diensten die eigentliche Wertschöpfung stattfindet.

Hierzu äußerte sich der sächsische Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Das derzeitige Unternehmenssteuerrecht muss fortentwickelt werden, wenn es gilt, Gewinne zu besteuern, die bei Internet-Dienstleistungen wie Suchmaschinen, Handy-Apps oder dem Online-Handel entstehen.“ Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sind der Auffassung, dass Lücken in der Besteuerung solcher Gewinne nicht hinnehmbar sind: „Bei digitalen Geschäftsmodellen ist eine faire und angemessene Besteuerung nicht nur wichtig, um die Einnahmen für die öffentlichen Haushalte zu sichern. Es geht vor allem um Steuergerechtigkeit und gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Internet-Unternehmen und der herkömmlichen Wirtschaft, für die ein gemeinsamer Rechtsrahmen geschaffen werden muss“, sagte Haß.

Der Steuergesetzgeber muss sich diesen Herausforderungen stellen. Neben dem Anliegen, die Gewinne von Internet-Unternehmen dort zu besteuern, wo sie erwirtschaftet werden, haben die Länderfinanzminister auch die Frage der steuerlichen Behandlung der kommerziellen Verwertung von Nutzerdaten erörtert.

Die aktuellen Diskussionen auch auf internationaler Ebene in der EU und der OECD, die sich insbesondere an der Besteuerung von großen Digitalkonzernen aus den Vereinigten Staaten entzünden, zeigen allerdings auch, welche Auswirkung die Frage der Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf das Gesamtsystem hat.

„Alleingänge Deutschlands, aber auch der EU, können dieses globale Problem nicht lösen. Sachsen wird sich daher weiterhin für einen international abgestimmten Lösungsansatz im Steuersystem für alle Unternehmen einsetzen“, so Haß. Dies sei auch deshalb erforderlich, um negative Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu vermeiden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder war der Bereich des Onlinehandels über Internet-Handelsplattformen. Dort kommt es zu erheblichen Steuerausfällen, da einige Händler aus Drittstaaten ihre Umsätze nicht ordnungsgemäß in Deutschland versteuern. Um diese betrügerischen Handlungen einzudämmen, haben Bund und Länder gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Haftungsregelung für die Betreiber solcher Handelsplattformen erarbeitet. Der sächsische Finanzminister begrüßt dieses Vorhaben: „Wir müssen jede Form von Steuerbetrug entschieden bekämpfen, damit steuerehrliche Unternehmen und auch herkömmliche inländische Händler im Wettbewerb mit Online-Steuersündern nicht benachteiligt werden“, sagte Haß abschließend.


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