Radebeul erhält 2,6 Millionen Euro für Ausbau der Meißner Straße

24.05.2018, 09:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Martin Dulig konnte heute einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro an den Radebeuler Oberbürgermeister Bernd Wendsche überreichen. Die Mittel stehen für den grundhaften Ausbau der Meißner Straße zwischen Dr.-Külz-Straße und Rennerbergstraße zur Verfügung. Der Freistaat fördert die Straßenbaumaßnahme mit einer Zuwendung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

„Die Meißner Straße ist eine der wichtigsten Straßen im Stadtgebiet und verbindet als zentrale Verkehrsachse Dresden und Meißen. Mit der Sanierung können die Stadt Radebeul und die Dresdner Verkehrsbetriebe nun endlich den maroden Zustand der Fahrbahn inklusive Gehwege und des Gleisbetts beenden“, so Verkehrsminister Martin Dulig bei der Übergabe.

Die Meißner Straße erhält jeweils eine separate Fahrspur neben dem Gleisbereich sowie Anlagen für den Fußgänger- und Radverkehr. Der Gleisbereich ist dabei befahrbar ausgebildet und wird in den Bereichen zwischen den Haltestellen auch für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben. Die Knotenpunkte Dr.-Külz-Straße, Zillerstraße, Körnerweg, Weintraubenstraße und Rennerbergstraße werden dabei ebenfalls ausgebaut. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 860 Meter. Im Rahmen der Baumaßnahme werden durch die DVB AG auch die Straßenbahngleise der Linie 4 erneuert. Der Zuwendungsbescheid für die DVB AG in Höhe von ca. 2 Millionen Euro wurde bereits im September letzten Jahres ausreichen.

Über die Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale erhält Radebeul im Jahr 2018 weitere rund 311.000 Euro für den Erhalt der bestehenden Infrastruktur. Die Höhe richtet sich nach der Gesamtlänge der Straßen und Radwege. Die Verwendung dieser Mittel liegt in der Eigenverantwortung der Stadt.

Hintergrund:
Der Freistaat Sachsen stellt für die Verbesserung des kommunalen Straßennetzes jährlich Fördermittel zur Verfügung. Damit werden Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an kommunalen Straßen und Brücken unterstützt. Die Mittel werden auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die „Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger“ (RL KStB) ausgereicht. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel werden je zur Hälfte in eine Instandsetzungspauschale und in Einzelmaßnahmen (z.B. Neubau und grundhafter Ausbau) aufgeteilt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Für den kommunalen Straßen- und Brückenbau stehen 2018 insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden Fortführungsmaßnahmen und Neubeginne finanziert. Das ist die höchste Summe seit zehn Jahren, welche die Staatsregierung den Landkreisen und Kommunen bereitstellt.

• Die Mittel stammen aus dem von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
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