3,8 Millionen Euro für Schlosssanierung in Lichtenstein

22.05.2018, 12:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatssekretär Schneider: „Historisches Erbe in Sachsen erhalten“

Der Freistaat Sachsen und der Bund unterstützen die denkmalgerechte Sanierung und Restaurierung von Schloss Lichtenstein mit insgesamt 3,8 Millionen Euro. Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider hat dem Eigentümer des Renaissanceschlosses heute in Lichtenstein zwei entsprechende Fördermittelbescheide überreicht.

Schneider betonte während der Übergabe: „Das Schloss Lichtenstein ist ein bedeutsamer Teil der reichen sächsischen Kulturlandschaft. Die große Herausforderung wird es, dieses historische Erbe einerseits zu erhalten und andererseits eine zeitgemäße Nachnutzung zu ermöglichen.“

Geplant ist, das Schloss zu einem Wellnesshotel mit Museum auszubauen. Der denkmalbestimmende Charakter wird dabei erhalten bleiben. Deshalb dienen die Fördermittel unter anderem der fachgerechten Restaurierung des Dachstuhls, des Schlosshofes, des Speisesalons sowie der Fürsten- und Prinzessinnenzimmer.

Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten in Höhe von 4,4 Millionen Euro veranschlagt. Der Freistaat Sachsen fördert dabei mit 1,2 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege und der Bund mit 2,6 Millionen Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VI aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Hintergrund:
Schloss Lichtenstein wurde im 12. Jahrhundert als Wehranlage in Form einer Höhenburg erbaut und im Laufe der Jahrhunderte mehrfach zerstört. 1840 erhielt es sein heutiges Gepräge mit dem Arkadenumlauf im Schlosshof. Im Untergeschoss befindet sich neben der Schlosskapelle auch die Familiengruft der Schönburger. Das Adelsgeschlecht bestimmte über viele Jahrhunderte die Geschichte Südwestsachsens. Ab 1949 wurde ein Teil der Gebäude als Altenheim genutzt. Seit 2014 befindet sich Schloss Lichtenstein in Privatbesitz.

Die Fördermaßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

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