Wöller begrüßt Einigkeit beim Nein zum Familiennachzug für ehemalige Gefährder

18.05.2018, 15:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In der Debatte um den Familiennachzug für Angehörige von ehemaligen Gefährdern haben sich Union und SPD in Berlin darauf verständigt, die aktuelle Ausnahmeregelung im Gesetzentwurf zu streichen.

Hierzu erklärt Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:

„Ich begrüße ausdrücklich, dass es in dieser wichtigen Frage nun Einigkeit gibt. Personen, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung sowie unsere gesellschaftlichen Werte missachtet haben und schlimmstenfalls schwerste Straftaten gegen den sie aufnehmenden Staat und seine Bürger planten, sollten nicht ihre Familienangehörigen nach Deutschland nachholen dürfen. Ehemalige Gefährder für ihre abgelegte Haltung zu ‚belohnen‘, wäre das ganze Gegenteil von wehrhafter Demokratie und konsequentem rechtsstaatlichem Handeln. Die konsequente Durchsetzung des Rechts ist die notwendige Voraussetzung für gesellschaftlichen Frieden und Integration.“


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