Steuererklärung 2017 – Weniger Aufwand, mehr Zeit

16.05.2018, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Finanzminister Dr. Haß: Vorteile der elektronischen Steuererklärung nutzen

Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gibt es auch in diesem Jahr einen besonderen Vorteil: Wer seine Erklärung selbst erstellt und mit elektronischem Zertifikat übermittelt, hat bis zum 31. Juli 2018 Zeit.

Für die vollelektronische Abgabe der Steuererklärung ist eine einmalige Registrierung bei „Mein ELSTER“ (www.elster.de) erforderlich. Dort erhalten alle Bürger einen kostenlosen, sicheren und papierlosen Zugang zum Finanzamt.

Damit kann auch die Möglichkeit des elektronischen Belegabrufs (vorausgefüllte Steuererklärung) genutzt werden. Dieser Service bietet eine wesentliche Erleichterung bei der Erstellung der Steuererklärung. Seit Jahresbeginn haben fast 50.000 weitere Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerdaten für den Belegabruf freischalten lassen. Beispielsweise übermitteln Arbeitgeber und Versicherungen Steuerdaten elektronisch an die Finanzämter. Die Bürgerinnen und Bürger können diese Daten für die Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung elektronisch abrufen und direkt in die Formularfelder übernehmen. Die vorausgefüllte Steuererklärung kann im Anschluss auf elektronischem Wege – sogar ohne Ausdruck und Unterschrift – an das Finanzamt gesendet werden.

Finanzminister Dr. Matthias Haß empfiehlt allen Steuerpflichtigen, sich online zu registrieren und ihre Steuererklärung papierlos mit elektronischem Zertifikat abzugeben. Dies ist für alle Beteiligten vorteilhaft: „Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Der Steuerbescheid kann so schneller erstellt werden. Die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger sparen nicht nur Porto und Aufwand, sie haben sogar noch 2 Monate länger Zeit für die Abgabe“, erläutert der Minister.

Bei Abgabe einer nicht mit elektronischer Unterschrift übermittelten Steuererklärung gilt weiterhin die gesetzliche Abgabefrist zum 31. Mai 2018. Sofern die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Frist auch weiterhin am 31. Dezember 2018.

Die Fachleute vom Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantworten hierzu gerne allgemeine Fragen. Das Info-Telefon ist erreichbar unter der Rufnummer 0351 7999 7888 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr; es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
Telefon: +49 351 564 40067
Telefax: +49 351 564 40069
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