Umsetzung des Handlungsprogramms gestartet

08.05.2018, 13:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett hat Gesetzentwurf für „Artikelgesetz“ freigegeben

Das sächsische Kabinett hat heute den Entwurf für ein Artikelgesetz zur Anhörung freigegeben, um das Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ umsetzen zu können. Anfang März 2018 hatte die Staatsregierung das Programm im Umfang von 1,7 Milliarden Euro aufgelegt. Ziel ist es, mehr ausgebildete Lehrer für Sachsen zu gewinnen, indem die im Bundesvergleich gleichen Einstellungs- und Vergütungsbedingungen angeboten werden.

„Das Artikelgesetz ist die Voraussetzung dafür, dass das Handlungsprogramm zügig umgesetzt werden kann. Bis Dezember 2018 sollen alle rechtlichen Regelungen geschaffen sein“, sagte Kultusminister Christian Piwarz.

Das Artikelgesetz regelt die notwendigen Änderungen in neun betroffenen Rechtsvorschriften. Das sind zum Beispiel das Besoldungsgesetz, das Sächsische Beamtengesetz oder die Lehramtsprüfungsordnung II. Die Rechtsänderungen sind unter anderem notwendig, damit die Grundschullehrer in Sachsen höher eingruppiert werden können. Ab dem 1. Januar 2019 wird das Eingangsamt der Grundschullehrer von Besoldungsgruppe A 12 zur Besoldungsgruppe A 13 angehoben.

Außerdem sollen auch die Lehrkräfte mit DDR-Abschluss zum großen Teil in die Entgeltgruppe E13/A13 höhergruppiert werden. So können zum Beispiel Lehrkräfte mit abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung als Lehrer für die unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule oder mit abgeschlossener Ausbildung als Freundschaftspionierleiter oder Erzieher, jeweils mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch, Mathematik und für ein Wahlfach für die Klassen 1 bis 4 höhergruppiert werden.

Weiterhin wird die Altersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis von 47 auf 42 Jahre im Sächsischen Beamtengesetz abgesenkt. Zudem werden Regelungen für Ausnahmen von dieser Altersgrenze in besonders begründeten Fällen getroffen.

Der Vorbereitungsdienst soll künftig im Regelfall im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet werden. Dafür wird die Lehramtsprüfungsordnung II geändert.

Mit einer Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung wird außerdem dafür gesorgt, dass auch Seiteneinsteiger verbeamtet werden können, nachdem sie die Qualifizierungsmaßnahmen erfolgreich absolviert haben und damit die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahmen in das Beamtenverhältnis erfüllen.

Der Gesetzentwurf zum Artikelgesetz geht nun unverzüglich in die Anhörung. Über 30 Verbände und Organisationen haben Gelegenheit, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.

Weitere Details zum Entwurf des Artikelgesetzes sowie zu den geplanten Gesetzesänderungen im Einzelnen sind im SMK-Blog unter www.bildung.sachsen.de/blog/ aufgeführt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de

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