Landesdirektion Sachsen genehmigt Brückenbau in Frohburg

07.05.2018, 08:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Brücke über die Wyhra in Frohburg (S 51) abgeschlossen. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr über Baurecht zum Abriss der alten Brücke sowie zum Bau einer neuen.

Die Staatsstraße (S 51) verläuft in Nord-Süd-Richtung zwischen Borna und Penig und überquert in der Ortsdurchfahrt Frohburg die Whyra und einen kommunalen Geh- und Radweg. Dieser verläuft in einem Bogen um den nördlichen Stützpfeiler der Brücke.

Für die im Jahr 1967 errichtete Brücke wurde eine Spannstahlsorte verwendet, die besonders anfällig gegen Spannungsrisskorrosionen ist. Bereits vor mehreren Jahren wurde die Gefährdung der Standsicherheit erkannt. Da die Erhaltungsmaßnahmen aufwendig sind, wird ein vollständiger Neubau der Brücke vorgezogen.

Die bestehende Straßenachse bleibt bei der neu zu errichtenden Brücke unverändert. Die Fahrbahnbreite im Ausbaubereich sowie auf dem Bauwerk beträgt sieben Meter. Die beiden seitlichen Wege, der gemeinsame Rad-/Gehweg auf der Ostseite und der Radweg auf der Westseite, werden auf 2,5 Meter ausgebaut.

Zur Verbesserung der Statik werden die Stützpfeiler senkrecht zur Straßenachse gedreht. Der südliche Stützpfeiler wird außerdem um circa fünf Meter zurückversetzt, um die Gewässerhydraulik nicht zu beeinträchtigen. Die Durchströmungsbreite wird daher nicht verändert. Zum Erhalt der Überflutungsflächen wird die Vorderkante zur Bauwerksachse ebenfalls beibehalten. Nachteilige Auswirkungen auf das Gewässer werden somit vermieden und den Anforderungen der Wasserrechtsrahmenrichtlinie wird Rechnung getragen.

In das neue Brückenbauwerk werden vier Quartiersteine für Fledermäuse integriert. Die Belange des Habitatschutzes, die sich aus dem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Wyhraaue und Frohburger Streitwald“ sowie aus dem besonderen Artenschutzrecht ergeben, werden damit berücksichtigt.

Während der Bauzeit wird der Verkehr über eine örtliche Umfahrung mit einer Behelfsbrücke westlich der S 51 geführt. Den Nutzern des unterführten Rad-/Gehweges wird an der Einmündung des Sportplatzes eine Querung der S 51 angeboten. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird die Behelfsumfahrung vollständig zurückgebaut.

Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Stadtverwaltung Frohburg für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird vorher ortsüblich bekannt gemacht.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
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