5,3 Milliarden Euro für die Städtebauförderung im Freistaat Sachsen
05.05.2018, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wöller: „Nachhaltige Entwicklung unserer Städte und positive volkswirtschaftliche Effekte“
Der Freistaat Sachsen hat den Wiederaufbau seiner Städte und Gemeinden seit 1991 mit Mitteln aus den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung in Höhe von rund 5,3 Milliarden Euro finanziell unterstützt. Dies betonte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller heute anlässlich der zentralen Auftaktveranstaltung zum diesjährigen bundesweiten Tag der Städtebauförderung auf dem Gelände der Baumwollspinnerei in Leipzig.
„Mit dieser finanziellen Förderung gelang im Freistaat Sachsen nach der Wiedervereinigung eine enorme Revitalisierung unserer Städte und Gemeinden. Verfallene Gebäude konnten dank dieser zu je einem Drittel von Bund, Land und Kommunen bewältigten Unterstützung vor dem Abriss bewahrt und saniert werden, historische Stadtkerne mit ihren zentralen Plätzen wieder mit Leben gefüllt und ganze Quartiere unter sozialen Aspekten nachhaltig weiterentwickelt werden“, sagte Innenminister Wöller im Beisein von Bundesbauminister Horst Seehofer und Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung. „Die Ergebnisse dieser Investitionen sind in ihrer Vielseitigkeit für unsere Bürger erkennbar. Mehr noch: Die Menschen nutzen die sanierten Objekte beispielsweise als Wohnort, Arbeitsstätte oder als touristisches bzw. kulturelles Ausflugsziel, gestalten sie mit und entwickeln sie weiter“, so Wöller.
Die Baumwollspinnerei selbst befindet sich im Aufwertungsgebiet „Leipzig West“, das im Programmjahr 2012 in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ aufgenommen wurde. Aus der ehemaligen Fabrikstadt, die Anfang des 20. Jahrhunderts zur größten Baumwollspinnerei Kontinentaleuropas angewachsen war, wurde zu Beginn des 21. Jahrhunderts unter dem Motto ‚from cotton to culture‘ eine der kreativsten Produktions- und Ausstellungsstätten für zeitgenössische Kunst und Kultur in Europa.
„Wenn die Halle 7 fertiggestellt ist, werden nicht nur insgesamt 8,45 Millionen Euro aus der Städtebauförderung in die Baumwollspinnerei geflossen sein. Dann ist dieser Magnet für Kulturschaffende und –liebhaber aus der ganzen Welt um eine Attraktion reicher. Städtebauförderung beweist damit einmal mehr, wie sehr sie es vermag, ‚aus alt neu zu machen‘ und dabei ein herausragendes Kulturdenkmal der industriellen Baugeschichte zu bewahren“, sagte Wöller. So sollen in der Halle 7 künftig die Theater LOFFT, Leipziger Tanztheater und das Theater der Jungen Welt sowie das Naturkundemuseum ihr Zuhause finden.
Städtebauförderung wie diese wirke sich positiv auf die Entwicklung ganzer Stadtteile aus, fördere die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Viertel und im besten Falle auch den Zuzug junger Menschen und Familien, sagte Wöller. Ebenso dürfe man die Auswirkungen der Städtebauförderung auf die Volkswirtschaft nicht unterschätzen. „Ein Euro Städtebauförderung löst in der Regel sieben Euro weitere Investitionen aus. Das sind positive Effekte für Konjunktur und Arbeitsmarkt sowie eine Stärkung unserer heimischen Unternehmen und Handwerksbetriebe“, so Wöller abschließend.
Informationen zum Tag der Städtebauförderung:
www.tag-der-staedtebaufoerderung.de
Informationen zur Baumwollspinnerei:
www.spinnerei.de
Förderungen aus den zentralen Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung im Freistaat Sachsen seit 1991:
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen:
Programmaufnahme 1991, Finanzhilfen 1.534,4 Mio. Euro, seit 2012 vom Bund beendet, kein aktives Programm mehr
Städtebaulicher Denkmalschutz:
Programmaufnahme 1991, Finanzhilfen 1.413,8 Mio. Euro
Ziel des Programms ist es, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne und Stadtbereiche über die jeweiligen Einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten, zukunftsfähig weiterzuentwickeln und einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen. Diese historischen Bereiche sollen mit Unterstützung der Förderung als vitale Orte in der Stadt gestärkt und für Einwohner und Gäste der Stadt attraktiv gemacht werden.
Soziale Stadt:
Programmaufnahme 1999, Finanzhilfen 184,5 Mio. Euro
Ziel des Programms ist die Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf nach § 171e des Baugesetzbuches. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität bzw. der Nutzungsvielfalt sowie zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit in den Quartieren und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden.
Stadtumbau:
Programmaufnahme 2002 (Programm Stadtumbau-Ost, seit 2017 heißt das Programm Stadtumbau, keine Trennung mehr nach Ost- und Westdeutschland); Finanzhilfen 1.065,0 Mio. Euro
Ziel des Programms ist die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Anpassung an den Bevölkerungsrückgang und die Zunahme des Anteils älterer Menschen in der Gesellschaft. Die Förderung soll besonders jene Städte und Gemeinden unterstützen, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Durch quantitative und qualitative Anpassung von Wohnraum und Infrastruktur, Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen soll die Funktion der Stadt bzw. der Gemeinde als Lebens- und Arbeitsmittelpunkt zukunftsfähig für alle Generationen gemacht werden. Die funktionsnotwendige soziale und technische Infrastruktur soll gewährleistet bleiben, Überkapazitäten sollen abgebaut werden.
Förderung der energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen:
Programmlaufzeit 2008 - 2009, Finanzhilfen 62,3 Mio. Euro
Ziel des Programms war die energetische und bauliche Erneuerung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden (z.B. in Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten sowie Begegnungseinrichtungen).
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren:
Programmaufnahme 2008, Finanzhilfen 114,1 Mio. Euro
Mit diesem Programm sollen die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des funktionalen und räumlichen Strukturwandels in ihren zentralen Versorgungsbereichen unterstützt werden. Zunehmenden Funktionsverlusten soll entgegengewirkt werden. Im Mittelpunkt stehen Erhalt und Weiterentwicklung dieser zentralen innerörtlichen Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Der Begriff zentrale Versorgungsbereiche umfasst hier die Stadtzentren, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen. Die Besonderheit des Programms liegt in der Kombination von Baumaßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion und der Aktivierung sowie Verstetigung von partnerschaftlichen Kooperationen aller Akteure der Zentrenentwicklung.
Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke:
Programmaufnahme 2010, Finanzhilfen 50,3 Mio. Euro
Ziel des Programms ist die Entwicklung kleinerer Städte und Gemeinden im ländlichen Raum, die von hohem Bevölkerungsrückgang und dem demografischen Wandel betroffen sind. Die Mittel fließen in die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und sollen diese kleineren Städte und Gemeinden in ihrer zentralörtlichen Funktion stärken und als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Anlaufstellen für ihr Umland handlungsfähig machen.
Die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sollen insbesondere auf der Basis einer überörtlichen Kooperation der Städte und Gemeinden der Entwicklung und Neuorientierung der kommunalen Infrastruktur dienen. Dadurch soll eine dauerhafte gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben unterstützt werden.
Verbesserung des städtischen Stadtgrüns – Zukunft Stadtgrün:
Programmaufnahme 2017, Finanzhilfen 4,9 Mio. Euro
Ziel des Programms ist die Unterstützung von Städten und Gemeinden bei der Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur. Die Finanzhilfen sollen für Maßnahmen der Anlage, Sanierung bzw. Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung der Lebens- und Wohnqualität, der gesellschaftlichen Teilhabe eingesetzt werden. Auch Aspekte der Verbesserung des Stadtklimas und der Umweltgerechtigkeit insbesondere durch eine gerechte Verteilung qualitativ hochwertigen Stadtgrüns sowie des Erhalts der biologischen Vielfalt und der Naturerfahrung werden berücksichtigt.
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier:
Programmaufnahme 2017, Finanzhilfen 11,8 Mio. Euro
Förderfähig sind die bauliche Sanierung und Erweiterung von bestehenden Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der Integration und des sozialen Zusammenhalts in Städtebaufördergebieten mit besonderer, über das übliche Maß hinausgehender Bedeutung für das Quartier, wie insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren einschließlich funktional zugehöriger Freiflächen.
Diese Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.