Landesweiter Aktionstag für Kindertagespflege

24.04.2018, 10:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Kultusminister Christian Piwarz zu Besuch in der Kindertagespflegestelle von Evelyn Krause

Foto: Bettina Göpfert, SMK

Kultusminister Christian Piwarz zu Besuch in der Kindertagespflegestelle von Evelyn Krause

Foto: Bettina Göpfert, SMK

Foto: Bettina Göpfert, SMK

Kultusminister besuchte Kindertagespflege

In Sachsen findet heute der 2. landesweite Aktionstag für die Kindertagespflege statt. Ziel des Aktionstages ist es, die Kindertagespflege transparent zu machen und ihre öffentliche Wahrnehmung bei (werdenden) Eltern, Vertretern von Kommunen, Verwaltung und Politik zu stärken. Die Schirmherrschaft über den Aktionstag hat Kultusminister Christian Piwarz übernommen. In diesem Zusammenhang besuchte er gestern die Kindertagepflegestelle von Evelyn Krause in Radebeul.

„Mit diesem Besuch einer Kindertagespflegestelle habe ich erstmals einen Einblick in dieses wertvolle Betreuungsangebot erhalten“, so der Minister. „Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein im System der Kindertagesbetreuung, dem bislang zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Dies müsse sich künftig ändern“, so der Minister weiter.

Zum 1. März 2017 wurden in Sachsen 7.338 Kinder von 1.657 Kindertagespflegepersonen betreut. Der Aktionstag findet nach der Premiere 2017 nunmehr zum zweiten Mal statt.

Ein Foto vom Besuch des Kultusministers in der Kindertagespflegestelle ist an die Pressemitteilung angehangen.

Hintergrund:

Organisatorin des Aktionstages ist die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen (IKS).

Kindertagespflege ist ein der Kita gleichrangiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Kindertagespflege ermöglicht die Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigen oder in anderen kindgerechten Räumen.
Sie ist vor allem durch ihr Setting eines familiennahen Profils und der Betreuung von maximal fünf Kindern durch eine feste Bezugsperson gerade für Kinder unter drei Jahren gut geeignet.

Die Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig. Sie müssen persönlich, fachlich und gesundheitlich für diese Tätigkeit geeignet sein und benötigen eine Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes. Zur Vergütung ihrer Tätigkeit haben sie Anspruch auf eine laufende Geldleistung mit verschiedenen Bestandteilen, die in Sachsen von den Kommunen festgelegt wird.


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