Innenminister würdigt Ehrenamt im Denkmalschutz

20.04.2018, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wöller: „199 Bürger setzen sich im Freistaat Sachsen ehrenamtlich für die Pflege und Erhaltung unserer Denkmale ein“

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat sich heute anlässlich der Fachtagung des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) bei den 199 ehrenamtlich Beauftragten für Denkmalpflege im Freistaat Sachsen für ihr Engagement bedankt. Sie beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie das LfD und das Landesamt für Archäologie Sachsen (LfA). Ehrenamtliche Denkmalpfleger vermitteln ortsgeschichtliche Kenntnisse und Kompetenzen. Dabei tauschen sie beispielsweise fachliche Informationen mit Denkmaleigentümern, Behörden, Schulen, Kirchen, Museen, Vereinen und Medien aus, halten Vorträge und organisieren Führungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

„Die ehrenamtlich Beauftragten für Denkmalpflege vereinen Fachwissen, Engagement und leidenschaftliches Interesse an der Bewahrung unserer vielfältigen Denkmallandschaft. Durch praxisnahe Projekte lassen sie die Geschichte unserer Kulturdenkmale lebendig werden und stiften auf diese Weise bei den Bürgern eine generationenübergreifende Verbundenheit mit der Geschichte und Kultur sowie den Traditionen ihrer Region“, sagte Innenminister Roland Wöller heute im Rahmen der in Dresden stattfindenden Fachtagung, die unter dem Motto „Regionale Bautraditionen in Sachsen“ steht.

„Wie in so vielen anderen Bereichen der Gesellschaft, ist auch das Ehrenamt im Denkmalschutz unverzichtbar geworden. Der jährliche Tag des offenen Denkmals oder das Landesprogramm PEGASUS – Schulen adoptieren Denkmale leben beispielsweise vom Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer. Sie wecken mit ihrer Arbeit Neugier, Entdeckergeist und die Lust, sich in der Freizeit selbst in die Gesellschaft einzubringen, sich um ein Denkmal zu kümmern und dabei mehr über dessen Geschichte und Wert zu erfahren“, so Wöller weiter.

Die ehrenamtlich Beauftragten für Denkmalpflege werden von den unteren Denkmalschutzbehörden im Einvernehmen mit dem LfD bzw. dem LfA berufen. Die unteren Denkmalschutzbehörden sind die jeweiligen Behörden der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie der Städte Freiberg, Görlitz, Hoyerswerda, Pirna, Plauen und Zwickau. Ehrenamtliche Denkmalpfleger werden für die Dauer von fünf Jahren berufen. Diese Berufung kann wiederholt werden.


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