Landkreis Bautzen erhält Fördermittel für den Kreisstraßenbau in der Ortsdurchfahrt Seeligstadt

19.04.2018, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gute Nachrichten für den Landkreis Bautzen: Staatssekretär Stefan Brangs übergab heute einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 4 Millionen Euro an Landrat Michael Harig. Die Mittel stehen für den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Seeligstadt im Zuge der Kreisstraßen 7264 und 9204 zur Verfügung. Bei den Vorhaben handelt es sich um eine Gemeinschaftsbaumaßnahme mit der Gemeinde Großharthau. Federführend wird die Baumaßnahme durch das Landratsamt Bautzen durchgeführt.

Für den ersten Ausführungsabschnitt mit einer Länge von rund 750 Meter wurden im Jahr 2016/2017 bereits Mittel in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro bereitgestellt. Mit den jetzt bewilligten Fördermitteln kann der 2. und 3. Ausführungsabschnitt mit einer Länge von insgesamt rund 1,7 Kilometer begonnen werden. Neben umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen von Stützmauern und Brückenbauwerken, Anlage von Gehwegen werden mit der Straßenbaumaßnahme auch Versorgungsleitungen neu verlegt.

Staatssekretär Brangs: „Ich freue mich, dass wir dieses umfangreiche Straßenbauprojekt mit der Förderung des Freistaates unterstützen können. Gute Straßen, auch und gerade im ländlichen Raum, sind wichtig für die Zukunft der Region. Unser Ziel ist es, mit der Förderung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu sorgen.“

Landrat Michael Harig: „Mit der Übergabe des Fördermittelbescheides ist die weitere Durchführung des Bauvorhabens gesichert. Wir können nun die Ortsdurchfahrt Seeligstadt weiterausbauen und für den folgenden Bauabschnitt in die Planung gehen. Mit dem Vorhaben schaffen wir nicht nur eine Verbesserung der Lebensqualität für die Seeligstädter, sondern erzielen durch die Verbindung der B 6 mit der S 159 auch eine positive Wirkung für die ganze Region."

Der Freistaat fördert die Baumaßnahme mit einer Zuwendung in Höhe von 80 Prozent, für Ingenieurbauwerke in Höhe von 90 Prozent, der förderfähigen Kosten. Die Ausreichung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger.


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