Sachsen bringt neues Polizeirecht auf den Weg

18.04.2018, 11:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wöller: „Polizei braucht zeitgemäße Instrumente für mehr Sicherheit“

Sachsen will sein Polizeirecht grundlegend novellieren und damit geltende Regelungen den aktuellen Erfordernissen für mehr Sicherheit im Freistaat anpassen. Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat dem Kabinett in seiner letzten Sitzung die Pläne vorgestellt. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde vom Kabinett gebilligt und geht nun in die Anhörung. Anschließend muss sich der sächsische Landtag mit der Gesetzesnovelle befassen.

Der Innenminister betonte heute in Dresden die Notwendigkeit der Neufassung: „Für mich als Innenminister hat die Sicherheit in Sachsen oberste Priorität. Unserer Polizei dürfen wir deshalb nicht nur moderne Einsatzmittel an die Hand geben, sondern sie braucht auch zeitgemäße Regeln und rechtliche Instrumentarien für eine erfolgreiche Gefahrenabwehr. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Qualitätssprung und eine deutliche Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass sich im Ergebnis der Experten- und Verbändeanhörung noch weitere Aspekte ergeben“, so Wöller.

Künftig soll es im Freistaat Sachsen ein Polizeivollzugsdienstgesetz für die Landespolizei und ein Polizeibehördengesetz für die Kommunen geben. Getrennt geregelt werden darin unter anderem Aufgaben, Organisation, Datenschutz und Befugnisse im Rahmen der Gefahrenabwehr. Geplant ist, dass die beiden Gesetze 2019 in Kraft treten und das bislang für Landespolizei und Kommunen gleichermaßen geltende Polizeigesetz ablösen. „Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren jetzt angeschoben ist und es weiter zügig verläuft, brauchen wir acht Monate, um die Kollegen zu den neuen Gesetzen aus- und fortzubilden“, erklärt der Minister den Zeitraum vom Landtagsbeschluss bis zum Inkrafttreten.

Das kommende Polizeivollzugsdienstgesetz enthält in seinen 107 Para-graphen nicht nur die Umsetzung des neuen EU-Datenschutzrechtes, sondern auch ein modernisiertes Instrumentarium. Im Kern geht es dabei um die Einführung der präventiven Telekommunikationsüberwachung, Maßnahmen zur Abwehr terroristischer Gefahren sowie zur Bekämpfung organisierter und auch grenzüberschreitender Kriminalität.

Zur Straftatenverhütung wird ein ganzes Bündel neuer oder erweiterter Befugnisse geschaffen. Hierzu gehören breitere Observationsmöglichkeiten, neue Durchsuchungsbefugnisse sowie strafbewehrte Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote.

Ebenso ist eine Norm für die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern mittels Fußfessel enthalten. Die Videotechnologie erhält neue Einsatzgebiete, so auf Verkehrsrouten, die der grenzüberschreitenden Kriminalität zur Verschiebung von Diebesgut oder als Tatorte beispielsweise des Menschenhandels dienen. Die automatisierte Auswertung der Daten etwa mittels Gesichtserkennung eröffnet neue Maßnahmekonzepte.

Für eine bessere Terrorabwehr wird außerdem die Bewaffnung der Sächsischen Polizei erweitert. So sollen Spezialeinheiten in besonderen Einsatzsituationen auch über Waffen mit erforderlicher Reichweite und hoher Durchschlagskraft, zum Beispiel Maschinengewehre, verfügen.

Einen Überblick über die künftige Struktur und die wichtigsten geplanten Änderungen beim sächsischen Polizeirecht finden Sie im Anhang.

Hintergrund Polizeigesetz:

Die letzte große Novelle des sächsischen Polizeigesetzes gab es im Jahr 1999. Anschließend kamen einzelne Ergänzungen oder Anpassungen in das Regelwerk, so beispielsweise 2004 die Wohnungsverweisung oder 2011 die automatisierte Kennzeichenerkennung.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

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