Landesdirektion Sachsen fördert Hochwasserrisikomanagementplan für den Kappelbach in Chemnitz

16.04.2018, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Landesdirektion Sachsen gewährt der Stadt Chemnitz eine Förderung in Höhe von 178.348,27 Euro für die Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans für den Kappelbach.

Der Kappelbach, der im Bereich der Oberfrohnaer Straße in Siegmar aus dem Zusammenfluss von Wiesenbach und Unritzbach entsteht, hat einschließlich seiner Zuflüsse eine Gesamtlänge von 9,9 km. Der Kappelbach. durchfließt die Chemnitzer Stadtteile Siegmar, Schönau, Altendorf, Kaßberg und Zentrum und mündet am Pfortensteg in die Chemnitz.

Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 237.797,70 Euro. Für 75 Prozent dieser Summe werden Fördermittel im Rahmen der Richtlinie Gewässer/Hochwasserschutz 2007 vom Freistaat Sachsen bereitgestellt. Den Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent finanziert die Stadt Chemnitz aus ihren Haushaltsmitteln.

Bereits im Jahr 2006 wurde durch die Stadt Chemnitz ein Hochwasserschutzkonzept für den Kappelbach erstellt.

Mit der nun geplanten Aktualisierung setzt die Stadt Chemnitz gesetzliche Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes bzw. des Sächsischen Wassergesetzes um. Danach ist der Planersteller verpflichtet, in regelmäßigen Abständen bzw. auch bei geänderten Randbedingungen das vorliegende Hochwasserschutzkonzept zu überprüfen und an die Erfordernisse eines Hochwasserrisikomanagementplanes anzupassen.

So sind die Gefahren- und Risikokarten des 2006 entwickelten Hochwasserschutzkonzeptes auf den Kappelbach von der Oberfrohnaer Straße bis zur Mündung in die Chemnitz beschränkt. Sie sollen nunmehr in Auswertung der Hochwasserereignisse der Jahre 2010 und 2013 auf Teilabschnitte der Zuflüsse Wiesen- und Kaßbergbach sowie des Unritzbaches erweitert werden. Zudem sollen die zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen am Ausbauzustand aufgrund der Renaturierungsmaßnahmen an der Kappler Drehe und entlang der Zwickauer Straße sowie Maßnahmen an Brückenbauwerken Berücksichtigung finden.

Mit der Erstellung von Gefahrenkarten für Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit, die im Hochwasserschutzkonzept noch nicht enthalten sind, werden aktuelle Anforderungen an einen Hochwasserrisikomanagementplan umgesetzt.

Der aktualisierte Hochwasserrisikomanagementplan wird neben den Maßnahmen des klassischen Hochwasserschutzes auch Aspekte der Hochwasservorhersage, die Einrichtung von Frühwarnsystemen, die Aufstellung von Gefahrenabwehrplänen und die Information der Öffentlichkeit einschließen. Auch zum Umgang mit verbleibenden Hochwasserrisiken soll der Plan Aussagen treffen. Er wird voraussichtlich Ende 2019 vorliegen.


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