EU-Schulprogramm geht in die nächste Runde!

08.04.2018, 10:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auch im neuen Schuljahr gibt es die Extraportion Obst, Gemüse und Milch - Anträge jetzt stellen!

„Obst, Gemüse und Milch sind natürliche, gesunde Fitmacher und wichtige Bausteine einer gesunden Ernährung. Das rege Interesse am laufenden EU-Schulprogramm bestärkt uns, dieses Programm auch im neuen Schuljahr fortzuführen“, so Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt.

Im laufenden Schuljahr 2017/2018 nehmen bisher 380 Kinderkrippen und Kindergärten sowie 362 Grund- und Förderschulen am Programm teil. 86 848 Kinder kommen damit in den Genuss einer regelmäßigen Extraportion an Obst und Gemüse bzw. Milch.

Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen in Sachsen können sich ab 16. April 2018 für die Teilnahme am EU-Schulprogramm bewerben. Auch Einrichtungen, die bereits im laufenden Schuljahr teilnehmen, müssen sich erneut bewerben. Für das Schuljahr 2018/2019 stehen wieder mehr als 1,7 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln bereit.

Zielgruppen der Programmteile „Obst/Gemüse“ und „Milch“ sind Kinder in Grund- und Förderschulen. Der Programmteil „Milch“ steht auch Kinderkrippen und Kindergärten offen. Pro Woche können zwei Portionen frisches Obst und Gemüse bzw. Trinkmilch angeboten werden. Die Produkte dürfen keine Zusätze von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, Salz, Kakao, Fett oder Geschmacksverstärkern enthalten. Sie müssen frisch, genussreif sowie unbeschädigt sein und alle erforderlichen Vermarktungsnormen und Hygieneanforderungen einhalten.

Neben der kostenlosen Verteilung müssen die teilnehmenden Einrichtungen begleitende pädagogische Maßnahmen durchführen, die das Ernährungswissen und die Kompetenzen der Kinder beim Umgang mit Lebensmitteln fördern sollen. Basis dafür sind der Sächsische Bildungsplan für Kindertageseinrichtungen bzw. die schulartbezogenen Lehrpläne.

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Online-Bewerbung der Einrichtungen unter www.schulobst-milch.sachsen.de. Berücksichtigt werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die teilnehmenden Einrichtungen werden im Internet veröffentlicht. Die Versorgung mit den kostenlosen Produkten erfolgt durch in Sachsen zugelassene Lieferanten. Interessierte Erzeuger, Direktvermarkter sowie Einzel- oder Großhändler können dafür beim zuständigen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einen Antrag stellen. Bereits anerkannte Lieferanten behalten ihre Zulassung auch weiter.

Durch die Veröffentlichung der teilnehmenden Einrichtungen und der zugelassenen Lieferanten können diese miteinander in Kontakt treten und Liefermodalitäten vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Lieferanten und dem für die Umsetzung zuständigen LfULG.

Hintergrund:

Die EU unterstützt ihre Mitgliedstaaten mit einem jährlichen Budget von 250 Millionen Euro. Diese Mittel werden auf die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Anzahl der sechs- bis zehnjährigen Kinder aufgeteilt. Sachsen erhält für das Schuljahr 2018/2019 etwa 1,6 Millionen Euro. Die ergänzende Finanzierung in Höhe der Mehrwertsteuer erfolgt aus Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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