Aktuelles zum Feuerbakterium Xylella fastidiosa

05.04.2018, 11:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Gefährliches Bakterium Xylelella fastidiosa - Beobachtungszone Pausa (© Urheberrechte auf der Grafik vermerkt)

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Gefährliches Bakterium Xylelella fastidiosa - Beobachtungszone Pausa (© Urheberrechte auf der Grafik vermerkt)

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Befalls- und Pufferzone im sächsischen Vogtland wird aufgehoben

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hebt mit sofortiger Wirkung das abgegrenzte Gebiet im sächsischen Vogtland auf. Gleichzeitig erlischt das Verbringungsverbot für Pflanzen. Somit können in der ehemaligen Pufferzone wieder alle Pflanzen ohne zusätzliche Auflagen verbracht werden. Auch die betroffene Gärtnerei in Pausa (ehemalige Befallszone) ist wieder vollständig frei von den angeordneten Anbau- und Verbringungsverboten.

Trotz der vorzeitigen Aufhebung bleibt Xylella fastidiosa ein besonders gefährlicher und sehr streng regulierter Quarantäneschädling in der Europäischen Union. Deshalb müssen im Stadtgebiet von Pausa (Vogtland) über einen Zeitraum von zwei Jahren weiterhin intensive Sichtprüfungen und Probenahmen durch amtliche Inspektoren des LfULG durchgeführt werden, so die Auflage der EU.

Auch beim Import und dem innergemeinschaftlichen Verkehr von Pflanzen gibt es strenge Regularien. Beispielsweise müssen in der EU produzierte und gehandelte Wirtspflanzen einen Pflanzenpass besitzen. Eine besonders große Gefahr der Einschleppung und Verbreitung innerhalb Europas stellen die Risikopflanzen Kaffee (Coffea sp.), Oleander (Nerium oleander), Olive (Olea europaea), Zahnlavendel (Lavandula dentata), Mandel (Prunus dulcis) und Kreuzblume (Polygala myrtifolia) dar. Diese Pflanzen werden im Rahmen von amtlichen Betriebskontrollen zukünftig besonders intensiv inspiziert und auch ohne das Vorhandensein von Symptomen beprobt.

Die Möglichkeit zur vorzeitigen Aufhebung der beiden Zonen im sächsischen Vogtland eröffnete sich durch eine gesetzliche Änderung auf EU Ebene im Dezember 2017 unter folgenden Auflagen: Einerseits musste nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Auftreten von Xylella fastidiosa um einen Einzelfall handelte und der Befallsherd durch die umfangreichen Vernichtungsmaßnahmen vollständig getilgt wurde. Andererseits musste mit der Durchführung eines vorgeschriebenen Probenahme-Schemas eine weitere Verschleppung des Bakteriums in der Region ausgeschlossen werden. Dieser Nachweis erfolgte durch die flächendeckenden Kontrollen und Untersuchungen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft im vergangenen Jahr (2017). Bei den über Tausend untersuchten Pflanzen- und Vektorproben wurde kein weiterer Befall festgestellt.


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