Wissenschaftsministerium fördert Projekt zur Aufarbeitung der Verfolgung Homosexueller in Sachsen von 1933 bis 1968

02.04.2018, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit dem Monat April startet am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V. an der TU Dresden ein Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der Verfolgung Homosexueller in Sachsen von 1933 bis 1968. Das vom Wissenschaftsministerium mit ca. 169.000 Euro geförderte Forschungsprojekt soll bis Ende 2020 laufen.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Mit der Verfolgung Homosexueller in Sachsen widmet sich das Forschungsvorhaben einem lange tabuisierten Thema. Für das Gebiet der ehemaligen DDR fehlen solche Aufarbeitungen noch fast vollständig, umso wichtiger sind Untersuchungen zur staatlichen wie gesellschaftlichen Ausgrenzung sowie dem gelebten Alltag Homosexueller.“ Innovativ sei der Ansatz, nicht nur die Verfolgung quantitativ und qualitativ zu rekonstruieren, sondern auch auf die Reaktionen der Bevölkerung einzugehen und zu fragen, welche Spielräume es für homosexuelles Leben trotz Verfolgung gab.

Prof. Dr. Thomas Lindenberger, Direktor des Hannah-Arendt-Instituts: „Um die Funktionsweise totalitärer Herrschaft in der Vergangenheit zu verstehen, ist auch die Erforschung der Schicksale von Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung ausgegrenzt, verfolgt und in vielen Fällen ermordet wurden, unverzichtbar. Gerade vom vergleichenden Blick auf die beiden deutschen Diktaturen erwarten wir uns neue Einsichten.“

Ziel des Forschungsvorhabens ist die wissenschaftliche Aufarbeitung der staatlichen Verfolgung Homosexueller in Sachsen in den Jahren der NS-Diktatur und unter dem DDR-Regime bis zur Aufhebung des § 175 StGB im Jahr 1968.

Die nationalsozialistische Verfolgungspolitik ist bislang nur lückenhaft aufgearbeitet, so gibt es zu Sachsen noch keine Studie. Weitgehend unerforscht ist die Situation in der Nachkriegszeit, hier wird das Projekt Pionierarbeit leisten. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die strafrechtliche Verfolgung. Mit Sachsen wird deren regionale Umsetzung in einem Flächenland in den Fokus gerückt: die Unterschiede zwischen Stadt und Land, die Rolle von Polizei, Justiz und Bevölkerung sowie - nicht zuletzt - die der Betroffenen selbst.

Der erste Teil des Vorhabens widmet sich der NS-Zeit: Wie setzten die Verfolgungsbehörden den 1935 massiv verschärften § 175 durch, der die „Unzucht“ unter Männern mit Gefängnis bedrohte? Wie viele Homosexuelle wurden in ein Konzentrationslager verschleppt und dort zu Tode gequält? Wie reagierte die Bevölkerung und wie wurde Homosexualität trotz strafrechtlicher Verfolgung gelebt?

Der zweite Teil beleuchtet die Situation zwischen 1945 und 1968. Ein Schwerpunkt wird bei den langwierigen Debatten um eine Entschärfung des § 175 und den letztlich erfolglosen Bemühungen um eine Rehabilitierung homosexueller NS-Opfer gesetzt.

Darüber hinaus widmet sich das Vorhaben den Auswirkungen des § 175 auf das Alltagsleben Homosexueller in den 1950er und 1960er Jahren. Wie entwickelte sich die Rechtsprechung sächsischer Gerichte nach der Entscheidung des Obersten Gerichts der DDR vom 28. März 1950, welche die „Neufassung“ des § 175 aus dem Jahr 1935 als „nazistisch“ verwarf und die mildere „Weimarer Fassung“ wieder in Kraft setzte? Wurde die Verfolgung der Homosexualität unter Erwachsenen tatsächlich eingestellt, wie immer wieder spekuliert wird? Und inwieweit wurde § 175 instrumentalisiert, um Kritiker des DDR-Regimes zu diskreditieren und/oder zu verfolgen?

Die Maßnahme wird ermöglicht auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de

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