Rückkehrwillige Lehrer können Beamtenstatus behalten

27.03.2018, 11:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Rückkehrwillige Lehrkräfte können bereits zum neuen Schuljahr 2018/2019 an Sachsens Schulen tätig sein und ihren Beamtenstatus behalten. Dafür hat die Staatsregierung heute grünes Licht gegeben. Für Sachsens Kultusminister Christian Piwarz ist das ein erfreuliches Signal. „Diese Entscheidung wird uns helfen, bereits zum kommenden Schuljahr freie Stellen besser als bisher mit grundständig ausgebildeten Lehrern zu besetzen. Wir können denjenigen zurufen, die einst ihr Heimatland verließen: Kommen Sie zurück, wir brauchen Sie“, so Piwarz.

Rückkehrwillige Lehrer können sich jederzeit bewerben. Einsatzmöglichkeiten werden zeitnah geprüft. Voraussetzung für die statuswahrende Übernahme in den sächsischen Schuldienst ist die Freigabe des bisherigen Dienstherrn.

Das Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ sieht eine Verbeamtung von Lehrern in Sachsen erst ab 1. Januar 2019 vor. Dennoch hatten im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens der Kultusministerkonferenz 51 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer ein Interesse an einer Rückkehr bereits zum kommenden Schuljahr bekundet. Die Staatsregierung gab nun grünes Licht dafür, verbeamtete Rückkehrer vorübergehend auf freie Schulleiterstellen zu setzen. Bislang können in Sachsen nur Schulleiter und Stellvertreter verbeamtet werden. Die Verfahren zur Besetzung offener Schulleiterstellen bleiben von der Maßnahme unberührt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
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