30 Millionen Euro für das Klinikum Chemnitz
14.03.2018, 09:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mittel aus Krankenhausstrukturfonds für Konzentration der Neurologie an einem Standort
Das Klinikum Chemnitz plant standortübergreifend ein umfassendes Maßnahmenbündel von Konzentrations- und Schwerpunktprojekten. Eine Teilmaßnahme davon ist die Konzentration der beiden Neurologie-Standorte in Chemnitz (Standort Flemmingstraße und dem Standort Dresdner Straße) am Standort Flemmingstraße.
Diese Teilmaßnahme im Umfang von rund 30 Millionen Euro hat das Bundesversicherungsamt nun ohne Abstriche genehmigt. „Ich freue mich sehr, dass damit der Grundstein gelegt wurde, dass das Klinikum Chemnitz die beiden Neurologie-Standorte am Standort Flemmingstraße konzentrieren kann. Ein wichtiges Bauvorhaben, das unter anderem durch den Krankenhausstrukturfonds finanziert wird“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.
„Ein Quantensprung für die medizinische Versorgung unserer Patienten im Bereich der Neurologie. Kurze Wege zwischen den Stationen, der Zentralen Notaufnahme sowie der neuroradiologischen Diagnostik und Intervention werden die Arbeit einer der größten neurologischen Kliniken in Deutschland massiv erleichtern. Wir sind sehr dankbar für die Unterstützung durch das Sächsische Sozialministerium in diesem nun anlaufenden Prozess der Konzentration der Leistungserbringung,“ so Dirk Balster, Kaufmännischer Geschäftsführer der Klinikum Chemnitz gGmbH.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz 2015 wurde die Einrichtung eines Krankenhausstrukturfonds beschlossen, um die Bundesländer bei der Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung zu unterstützen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) hat mit dem Bescheid vom Bundesversicherungsamt (BVA) die Zusage zur Förderung der Maßnahme „Konzentration am Klinikum Chemnitz“ erhalten. Das BVA hat danach die Maßnahme im vollen Umfang genehmigt.
Mit dem beim BVA eingerichteten Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro sollen Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung gefördert werden. Dabei geht es um Projekte, die auf die Konzentration stationärer Versorgungskapazitäten, deren Reduzierung sowie deren Umwandlung in nicht akutstationäre Versorgungseinrichtungen abzielen.