Lehramtsausbildung in Sachsen wird auf hohem Niveau auch über das Jahr 2024 verstetigt

09.03.2018, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Lehramtsausbildung in Sachsen wird auf hohem Niveau verstetigt. Das hat heute die Sächsische Staatsregierung beschlossen.

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Ich bin sehr froh, dass mit dem Zukunftspakt und der heutigen Kabinettentscheidung die Lehramtsausbildung auf qualitativ und quantitativ hohem Niveau langfristig gesichert werden kann und die Grundlage dafür gelegt wurde, dass die Hochschulen einen großen Teil der derzeit mit dem Bildungspaket 2020 befristeten Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse entfristen können. Damit können alle fünf lehramtsausbildenden Hochschulen – TU Dresden, Universität Leipzig, TU Chemnitz, Hochschule für Musik Dresden, Hochschule für Musik und Theater Leipzig – deutlich bessere Bedingungen für das in höherer Zahl erforderliche Hochschulpersonal schaffen.“ So werde es auch in den kommenden Jahren möglich sein, qualitativ gute und verlässliche Studienbedingungen für die hohe Zahl der Lehramtsstudierenden (mindestens 2.000 Studienanfänger) sowie der Seiteneinsteiger zu sichern.

Mit dem Zukunftspakt Sachsen wurde nun aufgrund des mindestens bis 2030 anhaltenden hohen Lehrerbedarfes von der Staatsregierung beschlossen, die hohen Zahlen der Studienanfänger im Bereich Lehramt auch über das Jahr 2024 hinaus beizubehalten und dafür verlässliche Rahmenbedingungen an den Hochschulen zu gewährleisten.

Den Hochschulen werden für die Ausbildung dieser zusätzlichen Studienanfänger insgesamt 104 Stellen zur Verfügung gestellt sowie wie bisher finanzielle Mittel für weitere Beschäftigungsverhältnisse zur Sicherung der Lehre.

Für die TU Chemnitz werden davon 29 Stellen dauerhaft zusätzlich bereitgestellt. Damit ist die Grundschullehramtsausbildung an der TU Chemnitz für die Zukunft gesichert – auch über 2030 hinaus – und kann qualitativ entwickelt werden.

Weitere 75 Stellen stehen den anderen lehramtsausbildenden Hochschulen bis 2030 zur Verfügung (bisher lediglich bis 2024). Die TU Dresden, die Universität Leipzig, die Hochschule für Musik in Dresden und die Hochschule für Musik und Theater Leipzig können auf dieser Basis langfristige Planungssicherheit schaffen.

Hintergrund:

Im Jahr 2012 waren im Rahmen des „Bildungspaketes Sachsen 2020“ erstmals Vereinbarungen mit den fünf lehrerbildenden Hochschulen geschlossen worden. Anliegen war es, die Anzahl der Studienanfänger in einem Lehramtsstudium an den sächsischen Hochschulen von damals jährlich ca. 1.000 auf rund 1.800 Studienanfänger zu steigern. An der TU Chemnitz wurde der Studiengang Lehramt an Grundschulen ab 2013 neu und an der TU Dresden wurden neben der Lehramtsausbildung Gymnasium und Berufsschule die Lehramtsausbildung für die Grundschule und die Mittelschule nach einer Schließung 2010 wieder eingeführt. Mit den fünf lehrerbildenden Hochschulen wurde dann im Jahr 2016 eine weitere Erhöhung der Kapazitäten vereinbart, so dass ab 2017 jährlich insgesamt 2.000 Studienanfänger immatrikuliert werden konnten. Derzeit liegt die Zahl bei ca. 2.400 Studienanfängern.
Um diese zusätzlichen Studienanfänger ausbilden zu können, erhielten die Hochschulen befristet bis 2024 zusätzlich 86 Stellen und finanzielle Mittel für 122 Beschäftigungsverhältnisse. Sowohl die Stellen als auch die finanziellen Mittel waren jedoch zunächst nur bis 2020 – auslaufend mit dem Hochschulpakt bis 2024 – vorgesehen.

Mit der heutigen Entscheidung ist nun langfristige Planungssicherheit möglich.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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