250 Millionen Euro für Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaus in 2018

28.02.2018, 15:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat heute zusätzliche Mittel von insgesamt 110 Millionen Euro für die Erhaltung der sächsischen Staatsstraßen (40 Mio. Euro) und den kommunalen Straßen- und Brückenbau (70 Mio. Euro) freigegeben.

„Mit den zusätzlichen 70 Millionen Euro sind wir in der Lage, alle Projekte zu finanzieren, für die seitens der Kommunen und Landkreise ein förderfähiger Antrag vorliegt. Damit haben wir erstmals zu einem so frühen Zeitpunkt alle benötigten Mittel zur Verfügung. Mit insgesamt rund 250 Millionen Euro steht in 2018 zudem die höchste Summe seit zehn Jahren für den kommunalen Straßen- und Brückenbau zur Verfügung“, so Verkehrsminister Martin Dulig.

Gemäß Doppelhaushalt 2017/2018 standen ursprünglich rund 188 Millionen Euro inkl. Ausgabereste für die Förderung bereit. Diese Mittel konnten auf nunmehr rund 250 Millionen Euro aufgestockt werden. Von den Landkreisen und Kommunen wurden insgesamt 165 Einzelmaßnahmen beantragt, die mit diesen Mitteln gefördert werden können. Bereits begonnene Projekte werden weiterfinanziert. Auf Antrag der einzelnen Landkreise und Kommunen können förderunschädliche Baubeginne, d.h. ein vorzeitiger Maßnahmebeginn, erteilt werden.

Weitere 40 Millionen Euro zusätzlich fließen in die Erhaltung von Staatsstraßen bzw. stehen für Planungs- und Ingenieursleistungen im Bereich der Bundesfernstraßen in Zuständigkeit des Freistaates zur Verfügung. „Im Fokus steht mehr denn je die Erhaltung und der bestandsnahe Ausbau der geschaffenen Infrastruktur vor weiteren Neubaumaßnahmen. Mit der Ausbau- und Erhaltungsstrategie gibt es jetzt klare Regeln und Kriterien, um den Zustand der Staatsstraßen und Ingenieurbauwerke langfristig zu verbessern“, so Dulig weiter. Das SMWA hatte Anfang Februar die Ausbau- und Erhaltungsstrategie 2030 für Staatsstraßen vorgelegt. Das Strategiepapier definiert im Wesentlichen die bedarfsgerechte Erhaltung aller Staatsstraßen und den wirtschaftlichen Ausbau bestehender Engpässe.


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