Verkehrsversuch auf der A4 bei Dresden

21.02.2018, 13:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister Dulig: „Tempo 100 bringt mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer“

Im Zusammenhang mit dem ständig steigenden Verkehrsaufkommen auf Bundesautobahnen im Freistaat Sachsen sind in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorgesehen. Im besonderen Fokus steht dabei die Bundesautobahn A4 im Großraum Dresden.

Der rund 15 Kilometer lange Abschnitt zwischen den Autobahndreiecken Dresden-Nord und Dresden-West weist das höchste Verkehrsaufkommen auf den sächsischen Autobahnen auf. Im Jahr 2016 registrierte die Zählstelle Dresden-Nord eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 97.207 Fahrzeugen pro Tag. Im Jahr 2017 wurde ein DTV-Wert von 100.128 Kfz/24h gezählt. „Die sehr dichte Anschlussstellenfolge in diesem Abschnitt, die topografischen Bedingungen und die hohe Verkehrsbelastung – insbesondere durch den ständig steigenden Lkw- und Bus-Anteil – bewirken einen zunehmend ungleichmäßigen Verkehrsfluss zwischen den einzelnen Fahrstreifen“, erklärt Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig.

Ein Anstieg der Unfallzahlen ist hier über die Jahre in beiden Fahrtrichtungen zu verzeichnen, wobei schon geringste Störungen des Verkehrsflusses zu Staus und Folgeunfällen führen. Dies hat unmittelbare negative Folgen für das nachgeordnete Straßennetz im Großraum Dresden. Darüber hinaus führt das hohe Fahrzeugaufkommen zu einer erhöhten Stauneigung, was sich insbesondere an der Anschlussstelle Dresden-Neustadt in beiden Fahrtrichtungen regelmäßig mit Rückstaus bis auf die A4 auswirkt.

Aus diesen Gründen wurde das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) als zuständige untere Verkehrsbehörde beauftragt, auf dem vorgenannten Autobahnabschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 100 km/h im Rahmen eines Verkehrsversuches anzuordnen. Dieser soll bereits im März 2018 starten und ist befristet bis 31. Dezember 2020.

Minister Dulig weiter: „Die versuchsweise Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf maximal 100 km/h erfolgt ausschließlich, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Die Maßnahme zielt darauf ab, den Verkehrsfluss gleichmäßiger zu gestalten, Überholvorgänge zu reduzieren, somit die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden zu verringern und auf eine positive Entwicklung der Unfallkostenraten hinzuwirken.“

Erste auswertbare Ergebnisse sind frühestens in einem Jahr zu erwarten.


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