Freistaat unterstützt sächsische Kraftwerksbetreiber vor dem Gericht der Europäischen Union

19.02.2018, 15:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (19. Februar 2018) – Der Freistaat Sachsen tritt der Klage der Kohle-Dachverbände und deutscher Kraftwerksbetreiber, darunter die in Sachsen tätigen Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG), Mitteldeutsche Braunkohlen AG (MIBRAG) und eins (Energie in Sachsen), vor dem Gericht der Europäischen Union bei. Ministerpräsident Michael Kretschmer erklärte, man sei sich mit den übrigen Klägern darin einig, dass der EU-Beschluss über neue Abgasgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen, die ab 2021 gelten sollen, weit über den Stand der Technik hinausgeht und seine Einhaltung mit dem heutigen Stand des Wissens nicht sichergestellt werden kann.

„Wir stehen an der Seite der Menschen in den Braunkohleregionen und setzen uns für ihre Arbeitsplätze ein“, betont Michael Kretschmer. „Sie dürfen auch nicht durch ein Hintertürchen bedroht werden. Unverhältnismäßige und unwirtschaftliche technische Nachrüstungen in den ohnehin schon modernen beziehungsweise modernisierten Kraftwerksblöcken in Sachsen können nicht die Lösung sein.“

Die EU-Kommission hatte 2017 die Schadstoffgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen neu festgelegt. Laut EU-Recht soll die Bandbreite der vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxid und Quecksilber durch verfügbare Technik im Prozess der Rauchgasentschwefelung und Abgasentstehung erreicht werden können. Zur Bestimmung der neuen Grenzwerte, die ab 2021 gelten sollen, habe die EU-Kommission allerdings teilweise Techniken herangezogen, die nicht marktreif und großtechnisch verfügbar sind. Angegriffen wird in der Klage außerdem die Herleitung der Werte für Stickoxid und Quecksilber.

Die Bundesregierung hatte sich zwar in der EU-Kommission gegen die neuen Grenzwerte ausgesprochen, jedoch anders als Polen und Bulgarien nicht vor dem Gericht der Europäischen Union dagegen geklagt. Die Grenzwerte müssen zunächst in nationales Recht umgesetzt werden. „Wir erwarten unabhängig von unserem Klagebeitritt, dass es zeitnah einen Lösungsvorschlag vom Bund gibt, wie diese Vorgaben dann bei uns umgesetzt werden sollen. Die Menschen in den Braunkohleregionen und die Anlagenbetreiber brauchen endlich Planungssicherheit“, so Kretschmer.

Erst Anfang Februar hatte sich der Ministerpräsident bei seinem Besuch im Tagebau Nochten und bei der LEAG in Cottbus u.a. mit Dr. Helmar Rendez, Vorstandsvorsitzender der LEAG, sowie dem Betriebsratsvorsitzenden, Uwe Teubner, getroffen.


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