Baurecht für Stützmauer und Straße zwischen Cunnersdorf und dem Bielatal

14.02.2018, 10:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Landesdirektion Sachsen hat den Ersatzneubau einer Stützwand sowie der angrenzenden Straße im Zuge der Staatstraße S 169 westlich von Cunnersdorf, einem Ortsteil der Gemeinde Gohrisch in der Sächsischen Schweiz, genehmigt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss verfügt der Bauherr, die Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH (LISt), über Baurecht.

Die S 169 führt von Bad Schandau über Krippen und Cunnersdorf bis zur Kreuzung mit der S 171 in Richtung Bielatal und Königstein. Im regionalen Straßennetz hat sie eine wichtige Verbindungsfunktion.

Die vorhandene Stützwand weist Schäden im Gründungsbereich durch Aus- und Unterspülung auf. Dadurch ist ihre Standsicherheit nicht mehr gewährleistet. Überdies ist die Abgrenzung zur Fahrbahn ohne Bordstein und Schutzeinrichtung ausgebildet, sodass sie den aktuellen Anforderungen nicht entspricht.

Der Ersatzneubau erstreckt sich auf einer Länge von 167 Metern. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird der Querschnitt der Straße vergrößert. Der anstehende Fels wird in die Stützmauer integriert. Das Bachbett des angrenzenden Cunnersdorfer Baches wird auf einer Länge von insgesamt 56 Metern um bis zu 2,5 Meter aufgeweitet. Im Gewässerprofil werden Sohlschwellen zur Verminderung der Tiefenerosion neu hergestellt.

Zur Kompensation der unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Anpflanzung von 42 Laubbäumen verschiedener Sorten und einer Wildgehölzhecke auf einer Fläche von rund 9.000 Quadratmetern in der Gemarkung Königstein. Im Bereich des Bauvorhabens werden die gewässerbegleitende Vegetation sowie abgeholzte Flächen rekultiviert.

Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen vom 26. Februar bis zum 12. März 2018 in der Stadtverwaltung Königstein sowie in der Gemeindeverwaltung Gohrisch für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird zuvor im Amtsblatt bekannt gemacht.


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